BR11

Einrichtung einer rechtlichen Betreuung

1. Was ist eine rechtliche Betreuung?
Ein rechtlicher Betreuer ist der „Vormund“ für einen erwachsenen Menschen, der seine Aufgaben nicht selbst erledigen kann.

2. Wann wird eine rechtliche Betreuung angeordnet?
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Volljährigkeit
– Hilfsbedürftigkeit (aufgrund einer Krankheit oder Behinderung)
– Erforderlichkeit (keine anderen Hilfen möglich)

3. Aufgabenkreis des Betreuers
Die Betreuung ist beschränkt auf einen oder mehrere Aufgabenbereiche:
– Gesundheitssorge
– Aufenthaltsbestimmung
– Vermögenssorge
– Wohnungsangelegenheiten
– Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten
Je nach Erforderlichkeit entscheidet das Gericht, in welchen Bereichen eine Betreuung nötig ist.

4. Die Auswahl des Betreuers
Der Klient darf bei der Auswahl des Betreuers mitbestimmen. Die Entscheidung, wer Betreuer wird trifft der Richter! Der Betreuer muss geeignet sein und sich zur Übernahme der Betreuung bereit erklären. Vor der Bestellung eines Betreuers muss der Richter den Betroffenen anhören und sich einen Eindruck verschaffen.

5. Die Betreuungsverfügung
Jeder kann seine Wünsche für eine zukünftige Betreuung schriftlich festhalten. In dieser „Betreuungsverfügung“ kann alles geregelt werden, was in Bezug auf eine Betreuung wichtig ist.

Die Betreuungsverfügung sollte von einer neutralen Person (Rechtsanwalt, Notar) mitverfasst oder zumindest überprüft werden.

betreuungsrecht (Infoblatt zum Download)

Fallbeispiel: Die 86 Jahre alte Frau Malzahn besitzt große Ländereien und einen Bauernhof, auf dem sie mit ihren Kindern und deren Familien lebt. Vor drei Wochen wurde bei Ihr die Krankheit Alzheimer im Anfangsstadium festgestellt. Aufgrund ihres Alters soll Frau Malzahn über die Einrichtung einer Betreuung nachdenken, sagte ihr behandelnder Arzt.

  1. Erklären Sie Frau Malzahn und Ihrer Familie kurz und bündig, was eine „Betreuung einrichten“ bedeutet und wer daran beteiligt ist. (5 P.)
  1. Welche Voraussetzungen müssen für die Einrichtung einer Betreuung erfüllt sein? Nehmen Sie Stellung, ob eine Betreuung für Frau Malzahn notwendig ist.
    (6 P.)
  1. Eine Betreuung kann für unterschiedliche Bereiche eingerichtet werden.
    Welche Bereiche sind möglich? (5 P.)
  1. Welche der Bereiche halten Sie bei Frau Malzahn für notwendig? Begründen Sie Ihre Meinung! (4 P.)

 

Strafrechtlich relevante Delikte in der Pflege und Betreuung

2.1. Körperverletzung

§ 223
(StGB) Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Man unterscheidet:

Vorsatz =

Wissen und Wollen der Tat

Fahrlässigkeit =

Außer Acht lassen der gebotenen Sorgfalt

bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe

bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe

2.2. Misshandlung – § 225
(StGB) Misshandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, […] die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, […] quält oder roh misshandelt, […] oder sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

2.3. Tötung

Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) ist eine Straftat aus dem Bereich der Tötungsdelikte (Delikte mit Todesfolge) in Zusammenhang mit Fahrlässigkeit (mangelnder Umsicht und Sorgfalt)

§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder (Mord = vorsätzlicher Totschlag) zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

2.4. Freiheitsberaubung – § 239
(StGB) Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sonderfall: Fixierung (Arbeitsblatt zum Download)

2.5. Nötigung – § 240 (StGB)
 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2.4. Verletzung des persönlichen Bereichs

Schweigepflicht
Datenschutz

 

Beispielfälle zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen in der Pflege und Betreuung:

Frau Karcak
Die Pflegerin Corinna arbeitet in einem Seniorenpflegeheim. Wie jeden Tag schiebt sie die halbseitig gelähmte Klientin Frau Karcak im Rollstuhl zum Speisesaal. Unterwegs wurde Corinna von einer anderen Pflegekraft gerufen und sie eilte zu Hilfe.

Frau Karcak blieb alleine auf dem Gang zurück. Als Corinna kurz darauf wieder zurück kam, lag Frau Karcak mit einem gebrochenen Arm neben dem umgestürzten Rollstuhl auf dem Boden. Die Bremsen waren gelöst und Frau Karcak eine kleine Treppe hinunter gestürzt. Frau Karcak will Corinna wegen Körperverletzung anzeigen.

1. Was bedeutet der Tatbestand der Körperverletzung?
2. Liegt im Fall von Corinna Körperverletzung vor? Nehmen Sie Stellung.

Während des Prozesses vor Gericht behauptet Frau Karcak, dass Corinna absichtlich die Bremsen nicht festgezogen hätte. Sie habe Corinna auf die gelösten Bremsen aufmerksam gemacht, Corinna sei aber trotz der Warnung gegangen und hätte sie mit den Worten: „Mach dir deine Bremsen doch selbst fest.“ stehen lassen. Corinna gibt diesen Vorfall zu. Sie gibt an überarbeitet gewesen zu sein und seit über 10 Stunden im Dienst, da könne das mal passieren. Das Gericht muss nun entscheiden, ob eine vorsätzliche Tat vorliegt.

3. Was bedeutet „vorsätzlich“?
4. Wie schätzen Sie den Fall ein, liegt hier eine vorsätzliche Tat vor?

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Frau Mai
Die hochgradig verwirrte Frau Mai ist 86 Jahre alt und wohnt im Seniorenheim „Sonnenblume“. An mehreren Nächten in der Woche versucht Frau Mai „nach hause“ zu kommen. Sie will dann mit allen Mitteln zu ihrem alten Wohnhaus im Nachbarort kommen, in dem sie über 50 Jahr lang gelebt hat.

Die Pflegerin Tina hat heute Dienst und ist bei der Betreuung von Frau Mai aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen in der Nachtschicht auf sich alleine gestellt. Kurzentschlossen schließt sie Frau Mai in ihrem Zimmer ein. Sie hat genügend andere „Fälle“ um die sie sich schließlich auch noch kümmern muss. Als die Tochter von Frau Mai dies erfährt, zeigt sie Tina wegen Nötigung an!

1. Welcher Straftatbestand liegt hier vor? Begründen Sie ihre Aussage.
2. Darf Tina die Zimmertüre von Frau Mai abschließen? Nehmen Sie Stellung.

Frau Mai fühlt sich in der Nacht nicht wohl und kann aufgrund der abgeschlossenen Türe keine Hilfe holen. Sie bekommt einen Panikanfall und stürzt schwer. Dabei bricht sie sich den Oberschenkel und muss im Krankenhaus operiert werden.

3. Welcher Tatbestand liegt hier vor? Begründen Sie!
4. Welche Folgen können auf die Pflegerin Tina zukommen?

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Frau Sommer
Frau Sommer ist 73 Jahre alt und wohnt seit fünf Monaten im Altenheim St. Elisabeth. Aufgrund ihrer fortgeschrittenen Demenz hat sie am Abend sehr oft Albträume und ist schon aus dem Bett gefallen obwohl die Bettgitter oben waren. Um weiteren Schaden von Frau Sommer abzuwenden, fixieren die Pflegekräfte Frau Sommer mit Gurten an ihrem Bett.

1. Dürfen die Pflegekräfte in dieser Situation so entscheiden? Nehmen Sie Stellung.
2. Erklären Sie den Tatbestand der Freiheitsberaubung.
3. Wie wird eine Fixierung im rechtlich erlaubten Rahmen durchgeführt. Erläutern Sie den Ablauf. Gehen Sie auf die wichtigsten Punkte an, auf die man als Pflegekraft achten muss.

 

 

 

 

 

 

 

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