LL10.1.

10.1. Der Begriff Behinderung

Abgrenzung der Begriffe:

Beeinträchtigung
(= Erschwerung der menschlichen Entwicklung)

   Störung                                                                Behinderung
= leichte Beeinträchtigung/                                     = schwere Beeinträchtigung/
kurze Dauer                                                             langandauernd

 Definition:

Von einer Behinderung spricht man, wenn die Beeinträchtigung eine Person aufgrund einer Schädigung

langfristig (= Ende ist nicht absehbar)
umfänglich (= mehrere Lebensbereiche sind betroffen) und
schwer (= die Folgen haben erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Lebensführung)
in ihrem unmittelbaren Lebensvollzug und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.

Aufgabe: Verdeutlich an einem eigenen Beispiel den Begriff „Behinderung“. (12 P.)

 

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