10.1. Der Begriff Behinderung
Abgrenzung der Begriffe:
Beeinträchtigung
(= Erschwerung der menschlichen Entwicklung)
Störung Behinderung
= leichte Beeinträchtigung/ = schwere Beeinträchtigung/
kurze Dauer langandauernd
Definition:
Von einer Behinderung spricht man, wenn die Beeinträchtigung eine Person aufgrund einer Schädigung
langfristig (= Ende ist nicht absehbar)
umfänglich (= mehrere Lebensbereiche sind betroffen) und
schwer (= die Folgen haben erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Lebensführung)
in ihrem unmittelbaren Lebensvollzug und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.
Aufgabe: Verdeutlich an einem eigenen Beispiel den Begriff „Behinderung“. (12 P.)