Kategorie-Archiv: LL10

LL10.3.

10.3. Behinderungsarten

Die unterschiedlichen Behinderungsformen und -arten werden im Rahmen des Unterrichts an der BFS Sozialpflege in folgende fünf Gruppen eingeteilt:

Art Definition Bsp
1. Körperbehinderungen Langfristige und schwere Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen und Fähigkeiten Fehlbildungen, Querschnittslähmung
2. Intelligenzbehinderungen
Geistige Behinderung Schwere Beeinträchtigung des Lernvermögens und der Intelligenz

(IQ unter 50)

Down-Syndrom
Lernbehinderung Schwerwiegendes und langandauerndes Schulleistungsversagen aufgrund einer Intelligenzminderung (IQ zwischen 50 und 70)
3. Sinnesbehinderungen Starke Beeinträchtigung der Sinne, die die Kommunikation mit der Umwelt erschwert. Blindheit, Taubheit
4. Sprachbehinderungen Starke Beeinträchtigung des altersgerechten Gebrauchs der Muttersprache in Laut und/oder Schrift. Stottern, Aphasie
5. Psychische, emotionale oder soziale Behinderungen Starke Beeinträchtigung des Umgangs mit anderen Menschen sowie der psychischen und emotionalen Gesamtentwicklung, so dass voraussichtlich lebenslange soziale und pädagogische Hilfen nötig sind. Autismus, Schizophrenie,

Klaustrophobie

LL10.2.

10.2. Die Entstehung von Behinderungen

Eine Behinderung kann auch als Folgebehinderung entstehen. Man unterscheidet deshalb zwischen Primärbehinderung (Erstbehinderung) und Sekundärbehinderung (Zweit- oder Folgebehinderung):

Schädigung          führt zu         Primärbehinderung       führt zu       Sekundärbehinderung

Ohrenverletzung                       Sinnesbehinderung                          Sprachbehinderung

Behinderungen entstehen

Pränatal  → vor der Geburt              Bsp.: Drogen während der Schwangerschaft

Perinatal → während der Geburt    Bsp.: Sauerstoffmangel

Postnatal → nach der Geburt           Bsp.: Hirnverletzung durch einen Autounfall

 

LL10.1.

10.1. Der Begriff Behinderung

Abgrenzung der Begriffe:

Beeinträchtigung
(= Erschwerung der menschlichen Entwicklung)

   Störung                                                                Behinderung
= leichte Beeinträchtigung/                                     = schwere Beeinträchtigung/
kurze Dauer                                                             langandauernd

 Definition:

Von einer Behinderung spricht man, wenn die Beeinträchtigung eine Person aufgrund einer Schädigung

langfristig (= Ende ist nicht absehbar)
umfänglich (= mehrere Lebensbereiche sind betroffen) und
schwer (= die Folgen haben erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Lebensführung)
in ihrem unmittelbaren Lebensvollzug und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.

Aufgabe: Verdeutlich an einem eigenen Beispiel den Begriff „Behinderung“. (12 P.)