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SK11.2 Politische Entscheidungen

11.2. Politische Entscheidungen

In unserem politischen System werden Entscheidungen auf unterschiedlichen Ebenen getroffen:

– Bund -> Gesamtstaat „Bundesrepublik Deutschland“

– Land -> Bundesland „Freistaat Bayern“

– Kommune -> Stadt/Gemeinde „Stadt Aschaffenburg“

 

BR10 Mein Beruf – meine Praxisinstitution

1. Mein Beruf

Staatlich geprüfte Sozialbetreuer/innen und Pflegefachhelfer/innen unterstützen Kranken-, Alten, Familien- und Heilerziehungspfleger/innen in folgenden Bereichen:

Hauswirtschaftliche Versorgung

Grundpflege

Beschäftigung/
Aktivierung

Bsp: … Bsp: …. Bsp: ….

2. Meine Praktikumsinstitution

Beschreiben Sie Ihre Praktikumsinstitution anhand folgender Kriterien:

1.) Name:

2.) Größe       Mitarbeiter:                Klienten:

3.) Aufgaben/Ziele:

4.) Besonderheiten:

 

2.1. Arten von Einrichtungen

Die Einrichtungen in der Pflege und Betreuung von Menschen lassen sich in folgende Kategorien einordnen:

Stationäre

Einrichtung

Teilstationäre

Einrichtung

Ambulante

Einrichtung

Senioren Wohnheim
Pflegeheim Kurzzeitpflege
Tagesstätte/-pflege mobiler PflegedienstFußpflege
Essen auf Rädern
Kranke Krankenhaus Rehaklinik
Psychiatrische Klinik
Krankenhaus Tagesklinik mobiler Pflegedienst Notarzt Krankengymnastik
Menschen mit Behinderung Wohnheim
Betreutes Wohnen
Tagesstätte
Werkstätte
Schulen/KiGa
mobiler Pflegedienst
Fahrdienste

Stationäre Einrichtungen = Einrichtungen, in denen der Klient übernachtet und seinen Lebensmittelpunkt hat.

Teilstationäre Einrichtungen = Einrichtungen, die den Lebensmittelpunkt zum Teil oder für kurze Zeit ersetzen.

Ambulante Einrichtungen = Einrichtungen, die dem Klienten helfen, seinen Lebensmittelpunkt zuhause zu erhalten.

Meine Praktikumseinrichtung ist eine _________ Einrichtung, da…. (Begründung)

2.2. Wer ist der Chef? – Träger von Einrichtungen

Es gibt in der Pflege und Betreuung bestimmte Vereine und Organisationen, die die Trägerschaft für Einrichtungen übernehmen.

Trägerschaft = Übernahme der Kosten/Führung der Organisation

Man unterscheidet folgende Träger:

Private

Kommunale

Soziale/Kirchliche

Privatpersonen und Unternehmen Städte, Gemeinden, Landkreise Sozialverbände, Kirchen, Hilfsverbände und -organisationen
Bsp.:Curanum,
Kursana,
Pflegedienst Appel, …
Bsp.:Stadt Aschaffenburg,

Markt Hösbach, …

Bsp.:Caritas, AWO, Diakonisches Hilfswerk, Rotes Kreuz, Johanniszweigverein, …

3. Meine Rolle als Sozialbetreuer/in

Der Sozialbetreuer hat man mit verschiedenen Personengruppen zu tun und muss damit unterschiedliche Rollen erfüllen:

Der Sozialbetreuer als….

Pfleger/Betreuer

Kollege

Arbeitnehmer

soll- vertrauenswürdig sein

– einfühlsam sein

– sich Zeit nehmen

– auf Klienten eingehen

soll- fleißig sein

– selbstständig arbeiten

– Absprachen einhalten

– …

soll- schnell arbeiten

– wenig Material verbrauchen

– flexibel sein

– …

Ihr seid Klient – Kollege – Arbeitgeber/Vorgesetzter, was erwartet ihr von einem Sozialbetreuer?

Wo erwartet ihr Konflikte?
Wo kann es Probleme geben?
Welche Dinge erwarten alle gleich?
Welche Rollen habt/spielt ihr im Alltag?

 

Fragen zur Schulaufgabe:

1. Unterscheiden Sie drei Träger (unterschiedliche Arten) von Einrichtungen in der Pflege und Betreuung von Menschen an passenden Beispielen. (9 P.)
2. Geben Sie einer Freundin einen Überblick, welche Aufgaben ein Sozialbetreuer erledigen muss. (9 P.)
3. Sie arbeiten in einer Seniorentagesstätte. Der Vorgesetzte verlangt von Ihnen, dass Sie möglichst schnell arbeiten und keine Fehler machen. Aber der Klient Herr Meier ist Ihnen sehr ans Herz gewachsen und er will, dass Sie immer wieder Zeit mit ihm verbringen.
Welcher Konflikt kann durch die Erwartungen entstehen? Beschreiben Sie die Rollen, die hier bedeutsam sind. (8 P.)
4. Unterscheiden Sie an drei passenden Beispielen, welche drei Arten von Einrichtungen es in der Pflege und Betreuung von Senioren gibt?
5. Beschreiben Sie Ihre Praxiseinrichtung. Gehen Sie auf die Art, die Größe und den Träger ein! (7 P.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LL10.3.

10.3. Behinderungsarten

Die unterschiedlichen Behinderungsformen und -arten werden im Rahmen des Unterrichts an der BFS Sozialpflege in folgende fünf Gruppen eingeteilt:

Art Definition Bsp
1. Körperbehinderungen Langfristige und schwere Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen und Fähigkeiten Fehlbildungen, Querschnittslähmung
2. Intelligenzbehinderungen
Geistige Behinderung Schwere Beeinträchtigung des Lernvermögens und der Intelligenz

(IQ unter 50)

Down-Syndrom
Lernbehinderung Schwerwiegendes und langandauerndes Schulleistungsversagen aufgrund einer Intelligenzminderung (IQ zwischen 50 und 70)
3. Sinnesbehinderungen Starke Beeinträchtigung der Sinne, die die Kommunikation mit der Umwelt erschwert. Blindheit, Taubheit
4. Sprachbehinderungen Starke Beeinträchtigung des altersgerechten Gebrauchs der Muttersprache in Laut und/oder Schrift. Stottern, Aphasie
5. Psychische, emotionale oder soziale Behinderungen Starke Beeinträchtigung des Umgangs mit anderen Menschen sowie der psychischen und emotionalen Gesamtentwicklung, so dass voraussichtlich lebenslange soziale und pädagogische Hilfen nötig sind. Autismus, Schizophrenie,

Klaustrophobie

LL10.2.

10.2. Die Entstehung von Behinderungen

Eine Behinderung kann auch als Folgebehinderung entstehen. Man unterscheidet deshalb zwischen Primärbehinderung (Erstbehinderung) und Sekundärbehinderung (Zweit- oder Folgebehinderung):

Schädigung          führt zu         Primärbehinderung       führt zu       Sekundärbehinderung

Ohrenverletzung                       Sinnesbehinderung                          Sprachbehinderung

Behinderungen entstehen

Pränatal  → vor der Geburt              Bsp.: Drogen während der Schwangerschaft

Perinatal → während der Geburt    Bsp.: Sauerstoffmangel

Postnatal → nach der Geburt           Bsp.: Hirnverletzung durch einen Autounfall

 

LL10.1.

10.1. Der Begriff Behinderung

Abgrenzung der Begriffe:

Beeinträchtigung
(= Erschwerung der menschlichen Entwicklung)

   Störung                                                                Behinderung
= leichte Beeinträchtigung/                                     = schwere Beeinträchtigung/
kurze Dauer                                                             langandauernd

 Definition:

Von einer Behinderung spricht man, wenn die Beeinträchtigung eine Person aufgrund einer Schädigung

langfristig (= Ende ist nicht absehbar)
umfänglich (= mehrere Lebensbereiche sind betroffen) und
schwer (= die Folgen haben erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Lebensführung)
in ihrem unmittelbaren Lebensvollzug und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.

Aufgabe: Verdeutlich an einem eigenen Beispiel den Begriff „Behinderung“. (12 P.)