11.1.5. Feinde der Demokratie

Feinde der Demokratie

Das Grundgesetz beinhaltet, im Gegensatz zur Weimarer Verfassung (1919-1945), die Möglichkeit für den Staat, gegen Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) aktiv vorzugehen.

Mögliche Maßnahmen gegen Feinde der Demokratie sind:

  1. Verbot von Parteien durch das Bundesverfassungsgericht
  2. Verbot von Vereinen/Vereinigungen durch die Innenminister
  3. Entzug von individuellen Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht
nähere Infos auf einem Arbeitsblatt – Wehrhafte Demokratie

Mögliche Feinde der Demokratie sind:

  1. Rechtsradikale Gruppen
    Merkmale:
    – lehnen die Demokratie ab und fordern einen „Führerstaat“, in dem nicht das Volk sondern ein autoritärer Alleinherrscher (Führer) die Macht hat.
    – verherrlichen die Zeit des Dritten Reiches (1933-45).
    – sind rassistisch und fremdenfeindlich.
    – zeigen einen sehr starken Nationalismus (=Überbewertung des eigenen Volkes/Staates)
    – betonen militärischer Werte und Leistungen
  2. Linksradikale Gruppen
    Merkmale:
    – lehnen den Kapitalismus als Wirtschafts-und Gesellschaftsform ab.
    – fordern einen Stopp der Ausbeutung der Arbeiter durch die Klasse der Unternehmer und Großgrundbesitzer.
    – fordern mehr Sozialismus und z. T. Kommunismus.
    – kämpfen gegen die Ausbeutung der Staaten der Dritten Welt durch die reichen Industrienationen.
    – sehen die Politische Klasse nicht als Vertreter des Volkes sondern als Vertreter der wirtschaftlichen Interessen der reichen Oberschicht.
  3. Religiöse Fundamentalisten
    Merkmale:
    – wollen einen „Gottesstaat“, in dem die Gläubigen nach den Regeln und Geboten Gottes leben.
    – grenzen sich von den „Ungläubigen“ ab, die nicht den „wahren Glauben“ kennen und damit im Namen Gottes bekämpft werden können.
    – lehnen die demokratische und weltliche Gesellschaft ab, da sie sich nicht nach Gottes Geboten richtet.

Fragen zum Thema:

  1. Welche Gruppen gelten in der BRD als „Feinde der Demokratie“?
  2. Begründen Sie, warum diese Gruppen als solche Feinde gelten?
  3. Was bedeutet der Begriff „Freiheitlich Demokratische Grundordnung“?
  4. Beschreiben Sie eine der Gruppen genauer. Gehen Sie auf deren Ziele ein.
  5. Was kann der Staat gegen die Feinde der Demokratie tun?
  6. Eine rechtsradikale Partei erhält bei den Bundestagswahlen über 50% der Stimmen und stellt die Bundesregierung. Als erste Maßnahme will die neue Regierung alle Ausländer ausweisen. Ist dies möglich? Begründen Sie Ihre Meinung.

2 Gedanken zu „11.1.5. Feinde der Demokratie

  1. Vanessa

    Zu Frage 3:
    Bedeutet dass, das wir laut Grundgesetz selbst bestimmen können was wir tun z.B. Religionsfreiheit, Recht auf freie Entfaltung usw. und das wir frei wählen dürfen und unsere eigene Meinung äußern dürfen und wir nicht wie z.B. in anderen Ländern zu etwas gezwungen werden?

    Zu Frage 6:
    Das ist doch eigentlich nicht möglich, da die Partei im Fallbeispiel „nur“ die Regierung festlegt aber der Präsident hat doch eigentlich das sagen und bestimmt letztendlich darüber oder?

    Antworten
    1. haunjo Artikelautor

      Zu Frage 3.: Ja! Gemeint ist die grundsätzliche Festlegung in unserer Verfassung (=Grundgesetz) auf Freiheitsrechte (hast Du ja genannt…) und Demokratie als zwei wichtige Prinzipien unseres Zusammenlebens.

      Zu Frage 6.: Der Präsident kann zwar ein Gesetz ablehnen, dann muss er das aber sehr gut begründen. In diesem Fall kann er dies wohl mit dem Grundgesetz als Grundlage (z.B. Diskriminierungsverbot).
      Sollte der Bundespräsident der neuen Regierung in unserem Fallbeispiel trotzdem zustimmen, so könnten die Bürger gegen diese Aktion klagen. Diese Klage hätte wohl große Erfolgsaussichten, da das GG eine freiheitlich demokratische Grundordnung festlegt.
      In der „normalen“ Gesetzgebung hat aber nicht der Präsident das Sagen sondern eher die Regierung mit ihrer Mehrheit im Bundestag (und evtl. auch im Bundesrat).

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