Archiv für den Autor: haunjo

11.1.6. Die Weimarer Verfassung und das NS-Regime

Die Weimarer Verfassung und das NS-Regime

1. Was war eigentlich so schlecht an der NS-Zeit?

Der Nationalsozialismus hat folgende Merkmale:

– Führerstaat
Alle Entscheidungen werden vom „Führer“ oder Vorgesetzten getroffen. Es gibt keine demokratischen Entscheidungen, Abstimmungen oder Wahlen. Der ranghöhere Vorgesetzte gibt Befehle, die der Rangniedrige bedingungslos befolgen muss.

– Rassenideologie
Vorstellung von der Überlegenheit der eigenen „Herrenrasse“ (Arier) gegenüber anderen „minderwertigen Rassen“. Die „Herrenrasse“ hat das Ziel, die Weltherrschaft zu übernehmen, indem sie andere Rassen bekämpft. Die Juden galten als minderwertigste Rasse.

– Gewalt als politisches Mittel
Die Durchsetzung von Interessen und Zielen erfolgt ganz selbstverständlich mit Hilfe von Gewalt und Unterdrückung. Der Stärkere hat das Recht seine Interessen ohne Rücksicht auf Minderheiten durchzusetzen.

– Unterdrückung Andersdenkender
Alle Personen, Parteien oder Gruppen, die gegen den Nationalsozialismus argumentierten wurden gnadenlos bekämpft. Es fand keine Auseinandersetzung mit Argumenten statt. Schon kleinere kritische Äußerungen wurden zum Anlass genommen, die Kritiker zu verfolgen.

2. Wie kam Hitler an die Macht?

Adolf Hitler wurde in einem demokratischen Prozess zum Reichskanzler ernannt (30. Januar 1933).

Im Anschluss daran konnte er seine Macht durch die „Ermächtigungsgesetze“ immer mehr erweitern. Die Parteien und die demokratischen Institutionen wurden abgeschafft oder umgangen. Entscheidungen traf bald nur noch der „Führer“.
-> Abschaffung der Demokratie -> Führerstaat -> Diktatur

3. Könnte so etwas heute wieder passieren?

Nach dem 2. Weltkrieg (1939-45) war das oberste Ziel der Deutschen, eine erneute Diktatur und weitere Kriege zu verhindern.

Aus diesem Grund wurden im Grundgesetz der BRD von 1948 folgende Schutzmaßnahmen festgelegt:

– es gibt unveränderliche Inhalte (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat)
– Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien/Gruppen
– Kontrolle staatlicher Macht durch Gewaltenteilung

 

Beantworten Sie die oben gestellten Fragen und begründen Sie Ihre Meinung mit historischen Fakten. Recherchieren Sie dazu und verschaffen Sie sich einen Überblick.

3.6. Private Vorsorge

Private Vorsorge als Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen

1. Warum freiwillige Vorsorge?
Da die gesetzlichen Sozialversicherungen nicht für alle Risiken ausreichend Schutz bieten, sorgen viele Menschen freiwillig für zusätzliche Absicherung.

2. Möglichkeiten der Vorsorge
> Ergänzungen der gesetzlichen Sozialversicherungen
z.B.: Rentenzusatz-, Krankenzusatz-, private Unfallversicherung,…
> Private Versicherungen
z.B.: Haftpflicht-, Lebens-, Hausratversicherung,…
> Kapitalbildende Maßnahmen
z.B.: Bausparverträge, Wachstumszertifikate, Aktienfonds,…

 

 

 

3.5. Zukunft des Sozialstaats

Die Zukunft des Sozialstaats

Um die Probleme des Sozialstaats zu lösen könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

– Förderung der Familien und Kinderbetreuung.
– Bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Kind und Beruf schaffen.
– Vorsorge und Beratung der Bevölkerung um Krankheiten zu vermeiden. (Ernährung/Erholung/Bewegung/…)
– Verlängerung der Lebensarbeitszeit (Rente mit 67….70?)
– …

3.4. Probleme des Sozialstaats

3.4. Der Sozialstaat in der Krise

Der Sozialstaat BRD steht aufgrund unterschiedlicher Einflüsse und Entwicklungen vor großen Problemen:

– Demographische Entwicklung der Bevölkerung:
Die Bevölkerung Deutschlands wird aufgrund immer geringerer Geburtenraten kleiner. Es gibt dadurch mehr Rentner und weniger junge Beitragszahler.
-> Folge davon: Höhere Kosten und weniger Einnahmen durch Beiträge.

– Steigende Kosten für die Gesundheit:
Medizinische Geräte, Behandlungen und Medikamente werden immer teurer!
-> Folge davon: Höhere Kosten

– Veränderung der Erwerbsbiographien:
Kürzere Lebensarbeitszeiten und Arbeitslosigkeit führen zu Beitragsausfällen bei den Versicherungen.
-> Folge davon: geringere Einnahmen

Diese drei Problemfelder zeigen, dass unser Sozialsystem vor großen Herausforderungen steht. Um den Fortbestand dieser Sozialen Sicherung auch für die Zukunft zu gewähren, muss das System verändert und angepasst werden!

sozialstaat_probleme (.pdf Präsentation zu den Problemen des Sozialstaats)

 

 

3.3. Die gesetzlichen Sozialversicherungen

Die gesetzliche Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Die Für- und Vorsorge durch die Sozialversicherung ist gesetzlich eng geregelt, die Organisation erfolgt durch selbstverwaltete Versicherungsträger.

Das Ziel ist es, die Arbeitnehmer und ihre Familien vor dem Risiko des Einkommensausfalls abzusichern. Das Einkommen kann z.B. wegfallen durch Krankheit, im Alter, durch Arbeitslosigkeit oder einen Unfall. Für alle diese Risiken gibt es Versicherungen.

Die Versicherungsbeiträge eines Jahres werden in der Regel direkt für Leistungen an die Versicherten verwendet. Die Leistungen werden als
+ Sachleistungen (für alle gleich = Solidaritätsprinzip) oder als
+ Geldleistungen (beitragsabhängig: zum Beispiel Renten, Krankengeld) erbracht. Als Beispiel kann die Rentenversicherung dienen, die Geldleistungen an die Rentner auszahlt.  Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Umfang der entrichteten Beiträge während des Arbeitslebens.

Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen auch die Prävention (Vorsorge) und Rehabilitation (Wiedereingliederung). So werden z.B. länger erkrankte Arbeitnehmer durch Reha-Maßnahmen und/oder Kuren in ihrer Arbeitsfähigkeit gestärkt.

Die Sozialversicherung (SV) besteht in Deutschland aus fünf Zweigen:

  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Pflegeversicherung (PV)
  • Deutsche Rentenversicherung (RV)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (UV)

Sozialversicherung-Überblick als .pdf

 

3.2. Der Staat als Umverteiler

3.2. Der Staat als Umverteiler

Der Staat nimmt im Sozialstaat der BRD eine ständige Umverteilung von Geldern vor:

Durch sozialpolitische Maßnahmen werden in der Regel die reicheren und wohlhabenderen Bürger stärker belastet als die ärmeren Bürger.

Zusätzlich sind viele soziale Leistungen nur für bedürftige und damit in der Regel ärmere Bürger vorgesehen.

Damit wird Geld in Form von Steuern und Abgaben den „Reichen“ durch den Staat genommen und an die Bedürftigen in Form von „sozialen Leistungen“ umverteilt!

Beispiel:

2.1. Arbeit früher – Arbeit heute

2.1. Arbeit früher – Arbeit heute

Text 1: Viele müssen gar nicht lange überlegen. Dann fällt ihnen eine Veränderung in ihrem persönlichen Arbeitsalltag ein. Da ist ein neues Betriebssystem, das ganz anders aussieht als das alte. Es gibt ein neues Gerät, das den alten Arbeitsablauf verkürzt. Da sind neue Kommunikationskanäle, die neue Fähigkeiten verlangen. Scheinbar von einem Tag auf den anderen verändert sich die eigene Arbeitswelt – und plötzlich schleicht sich das Gefühl ein, nicht mehr up to date zu sein.

Auf der Höhe der Zeit zu bleiben, ist laut Prof. Lutz Bellmann vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine der wesentlichen Herausforderungen an den Berufstätigen von morgen. „Denn die Bedingungen am Arbeitsplatz wandeln sich immer schneller.“ Der technische Fortschritt und die Internationalisierung des Wirtschaftslebens zwinge viele Firmen dazu, sich immer neu anzupassen. Das bringe auch viele Veränderungen für die Arbeitnehmer mit sich – und die Notwendigkeit, sich permanent weiterzubilden.

„Niemand darf heute mehr damit rechnen, seinen Arbeitsplatz für die nächsten zwanzig Jahre zu haben“, sagt Bellmann. Es sei auch unwahrscheinlich, dass jemand, der heute in den Beruf einsteigt, über dreißig oder vierzig Jahre dieselbe Arbeit macht. Umso wichtiger sei es, dafür zu sorgen, auf der Höhe der Zeit zu bleiben.
„Früher war Weiterbildung im Job eher die Kür, heute ist sie eine Notwendigkeit.“

Text 2: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts nimmt die industrielle Revolution in Deutschland ihren Lauf. Die Dampfmaschine treibt sie im wörtlichen Sinne an und sorgt dafür, dass immer mehr Waren maschinell (= mit Maschinen und nicht von Hand) hergestellt werden.

Die Lebenswelt und Arbeitswelt der Menschen wandelt sich in dieser Zeit radikal. Immer mehr Menschen ziehen auf der Suche nach Arbeit in die Städte – dort stehen die Fabriken, in denen sie nun an Maschinen arbeiten.

Unmenschliche Arbeitsbedingungen
In den neu entstehenden Industriezentren des Bergbaus, der Stahlproduktion und des Textilgewerbes gibt es zwar Arbeit, aber die Bedingungen sind für heutige Verhältnisse unvorstellbar: Die Maschinen diktieren die Abläufe, und die Arbeiter müssen täglich zwölf bis dreizehn Stunden oder länger immer die gleichen Handgriffe erledigen. Sie sind fast militärischer Disziplin unterworfen und arbeiten in dunklen, überfüllten, staubigen, von Lärm durchfluteten Hallen.

Arbeitsschutzmaßnahmen gibt es nicht, Unfälle sind an der Tagesordnung. Doch wer nicht arbeiten kann, der erhält auch keinen Lohn. Wehren können sich die Arbeiter nicht, Kündigungsschutz ist unbekannt, und die Zahl der Arbeitssuchenden ist groß. Denn die neuen Maschinen schaffen nicht nur Arbeitsplätze, sie vernichten gleichzeitig auch viele Handwerksbetriebe.

Niedrige Löhne, hohe Lebenshaltungskosten
Genauso schlecht wie die Arbeitsbedingungen sind auch die Löhne. Es reicht deshalb nicht aus, wenn nur die Männer arbeiten. Frauen und sogar Kinder müssen ihren Teil dazu beitragen, um das Existenzminimum der Familien zu sichern.

Die Mieten sind sehr hoch, und das Essen ist teuer: Die Arbeiter müssen mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben. Sie ernähren sich hauptsächlich von Kartoffeln und Brot. Letztlich bezahlen viele Millionen Menschen den Fortschritt dieser Zeit mit bitterem Elend.

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Aufgabe: Lesen Sie die Texte als Anregung und erstellen Sie eine Übersicht (z.B. als Mindmap) in der die wichtigsten Veränderungen der Arbeitswelt seit dem 19. Jahrhundert sichtbar werden.

technologischer Wandel
organisatorischer Wandel,
Veränderung der Arbeitsverhältnisse,
steigende Löhne
geringere Arbeitszeiten
mehr Stress (Verdichtung)

1.6. Mitbestimmung im Betrieb

1.6. Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb

Der Betriebsrat (Personalrat) wird von den AN eines Betriebes gewählt und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Betriebsleitung.

Aufgaben des Betriebsrates:
+ allgemeine Aufgaben (z.B.: Überwachung von Gesetzen, Tarifverträgen, Vorschriften)
+ Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten
+ Mitberatungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Die betriebliche Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

1.4. Arbeitsgerichte

1.4. Arbeitsgerichte – Wenn es Streit gibt…

1.4.1. Fallbeispiel: Darf ein Arbeitgeber den Mitarbeitern die Farbe der Unterhose vorschreiben?

Getan hatte das eine Firma, deren Beschäftigte am Flughafen die Passagiere kontrollierten. Sie erließ auch Vorschriften über Länge und Lackierung der Fingernägel oder die Art, wie sich Männer die Haare färben dürfen.

Vor dem Arbeitsgericht kam sie damit weitgehend durch. So beuge die Vorschrift über die Länge der Fingernägel einer Verletzungsgefahr der Fluggäste vor. Auch dass die Mitarbeiter Unterwäsche und BHs in weiß oder Hautfarbe tragen müssten, sei in Ordnung. Zu weit geht es aber, wenn Frauen ihre Fingernägel nur einfarbig lackieren dürfen; ebenso der Zwang für Männer, sich die Haare nur in natürlichem Ton zu färben.

„Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Vorschriften über Erscheinungsbild und Kleidung der Mitarbeiter machen“, sagt Anwalt Bauer. Die Regeln müssten aber dem Betriebszweck angemessen sein. Das gilt etwa für das dunkle Kleid der Sekretärin in einer Wirtschaftskanzlei oder die Krawatte beim Außendienstmitarbeiter. Für einen Arbeiter in der Produktion dagegen kann es keinen Krawattenzwang geben. „Ein Beschäftigter muss sich auch nicht zum Affen machen lassen“, sagt der Nürnberger Arbeitnehmeranwalt Wolfgang Manske. So könne man vom Verkäufer im Sportgeschäft nicht verlangen, den ganzen Tag in Taucherflossen rumzulaufen.

 

1.4.2. Wenn es Streit gibt… – Die Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht.
Dazu gehören z.B. Kündigungsschutzprozesse, Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung, Verbote und Gebote in einem Betrieb oder über ein Arbeitszeugnis.

Zusätzlich können sich auch Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an die Arbeitsgerichte wenden.

Die Urteile werden von einer Kammer aus drei Personen gefällt:
1 Berufsrichter/
1 ehrenamtlicher Richter als Vertreter der AN-Seite/
1 ehrenamtlicher Richter als Vertreter der AG-Seite

Es besteht kein Anwaltszwang!

Vor einer Verhandlung wird vom Berufsrichter ein Gütetermin angesetzt: Hier wird versucht eine schnelle Einigung zu finden. Erst wenn dieser Termin gescheitert ist, findet die eigentliche Verhandlung statt.

Ein Prozess läuft folgendermaßen ab:

1. Klage wird erhoben
Schreiben an das Gericht mit Angabe der Forderung und des Beklagten

2. Güteverhandlung
Richter sucht im Gespräch mit den Betroffenen einen Kompromiss

3. Urteilsverfahren (keine Anwaltspflicht)
Beweise werden vorgelegt und Zeugen vernommen, dann entscheidet das Gericht

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Aufgaben:

1. Verdeutlichen Sie an einem einfachen Fallbeispiel, wann ein Arbeitsgericht gebraucht wird.
2. Erklären Sie den Begriff „Gütetermin“ an einem Beispiel aus dem Arbeitsrecht.
3. Warum besteht in einem Arbeitsgerichtsprozess kein Anwaltszwang?
4. Erklären Sie die Zusammensetzung einer Kammer an einem Arbeitsgericht.

 

1. Verdeutlichen Sie an einem einfachen Fallbeispiel, wann ein Arbeitsgericht gebraucht wird.

Matthias hat Streit mit seinem Chef. Matthias hat zwei Wochen Urlaub eingereicht, da er mit seiner Familie in den Urlaub fliegen möchte. Der Arbeitgeber genehmigt diesen Urlaub nicht, da er grundsätzlich keine zwei Wochen Urlaub für seine Angestellten genehmigt.
Trotz mehrer Gespräche konnten sie sich nicht einigen und der Arbeitgeber droht Matthias mit einer Kündigung, wenn er nicht endlich Ruhe gibt.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass Matthias das Arbeitsgericht benötigt, da er ohne Hilfe seine Rechte nicht durchsetzen kann. Die Richter müssen überprüfen, wer in diesem Fall Recht hat.