Kategorie-Archiv: SK 11

Sozialkunde 11. Klasse

SK11.2 Politische Entscheidungen

11.2. Politische Entscheidungen

In unserem politischen System werden Entscheidungen auf unterschiedlichen Ebenen getroffen:

– Bund -> Gesamtstaat „Bundesrepublik Deutschland“

– Land -> Bundesland „Freistaat Bayern“

– Kommune -> Stadt/Gemeinde „Stadt Aschaffenburg“

 

11.1.6. Die Weimarer Verfassung und das NS-Regime

Die Weimarer Verfassung und das NS-Regime

1. Was war eigentlich so schlecht an der NS-Zeit?

Der Nationalsozialismus hat folgende Merkmale:

– Führerstaat
Alle Entscheidungen werden vom „Führer“ oder Vorgesetzten getroffen. Es gibt keine demokratischen Entscheidungen, Abstimmungen oder Wahlen. Der ranghöhere Vorgesetzte gibt Befehle, die der Rangniedrige bedingungslos befolgen muss.

– Rassenideologie
Vorstellung von der Überlegenheit der eigenen „Herrenrasse“ (Arier) gegenüber anderen „minderwertigen Rassen“. Die „Herrenrasse“ hat das Ziel, die Weltherrschaft zu übernehmen, indem sie andere Rassen bekämpft. Die Juden galten als minderwertigste Rasse.

– Gewalt als politisches Mittel
Die Durchsetzung von Interessen und Zielen erfolgt ganz selbstverständlich mit Hilfe von Gewalt und Unterdrückung. Der Stärkere hat das Recht seine Interessen ohne Rücksicht auf Minderheiten durchzusetzen.

– Unterdrückung Andersdenkender
Alle Personen, Parteien oder Gruppen, die gegen den Nationalsozialismus argumentierten wurden gnadenlos bekämpft. Es fand keine Auseinandersetzung mit Argumenten statt. Schon kleinere kritische Äußerungen wurden zum Anlass genommen, die Kritiker zu verfolgen.

2. Wie kam Hitler an die Macht?

Adolf Hitler wurde in einem demokratischen Prozess zum Reichskanzler ernannt (30. Januar 1933).

Im Anschluss daran konnte er seine Macht durch die „Ermächtigungsgesetze“ immer mehr erweitern. Die Parteien und die demokratischen Institutionen wurden abgeschafft oder umgangen. Entscheidungen traf bald nur noch der „Führer“.
-> Abschaffung der Demokratie -> Führerstaat -> Diktatur

3. Könnte so etwas heute wieder passieren?

Nach dem 2. Weltkrieg (1939-45) war das oberste Ziel der Deutschen, eine erneute Diktatur und weitere Kriege zu verhindern.

Aus diesem Grund wurden im Grundgesetz der BRD von 1948 folgende Schutzmaßnahmen festgelegt:

– es gibt unveränderliche Inhalte (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat)
– Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien/Gruppen
– Kontrolle staatlicher Macht durch Gewaltenteilung

 

Beantworten Sie die oben gestellten Fragen und begründen Sie Ihre Meinung mit historischen Fakten. Recherchieren Sie dazu und verschaffen Sie sich einen Überblick.

11.0. Was ist Politik?

11.0. Politik

1. Was ist Politik?

Definition: Politik ist ein berechnendes, auf die Durchsetzung von Zielen gerichtetes Verhalten.

Ziele, die ich gerne durchsetzen würde: …..

2. Politikbereiche

Politische Ziele gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen:

Sicherheits-

Umwelt-

Sozial-

Familien-

-politik

Außen-

Verkehrs-

Finanz-

Innen-

usw.

In diesen Bereichen versuchen Politiker und Experten der verschiedenen Parteien und Gruppierungen ihre Ziele durchzusetzen.

Aufgabe Suchen Sie ein Beispiel dafür, wie Sie mit einem der Politikbereiche in Kontakt kommen und davon betroffen sind.

11.1.2. Das Grundgesetz

Das GG – die Verfassung unseres Staates

1. Was ist eine Verfassung?

Die Verfassung regelt die politische Grundordnung des Staates. Sie legt die Organisation und Funktionsweise der Staatsgewalt und die Rechtsstellung der Bürger fest.

2. Das Menschenbild des GG

Der Mensch im GG….

  • ist frei
  • hat eine Menschenwürde
  • ist eine freie Persönlichkeit
  • hat eine freie Meinung
  • ist gleichberechtigt mit anderen Menschen
  • hat ein Recht auf Mitbestimmung
  • hat ein Recht auf Widerstand
  • ist der Allgemeinheit verpflichtet
  • hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit

Der Mensch handelt als eigenständige, freie Persönlichkeit in den Grenzen einer gemeinschaftsbezogenen Gesellschaft.

3. Menschen- und Grundrechte

3.3. Grund- und Menschenrechte

Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch von Natur aus hat. Sie sind angeboren und unveräußerlich, d.h. sie können unter keinen Umständen abgegeben werden.
Menschenrechte stehen über den staatlichen Gesetzen. (Sie gelten für ALLE Menschen)

Menschenrechte, die in staatlichen Verfassungen festgeschrieben sind, werden zu Grundrechten –>

Grundrechte sind die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte. Sie sind Rechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat und einklagbar. (Sie gelten für die Bürger eines Staates)

man unterscheidet:

Freiheitsrechte – Sie garantieren die Freiheit des Einzelnen

Gleichheitsrechte – Sie garantieren die Gleichberechtigung

Unverletzlichkeitsrechte – Sie schützen die Bürger vor staatlichen Übergriffen

Verfahrensrechte – Sie garantieren ein faires Gerichtsverfahren

MenschenGrundrechte (Arbeitsblatt)

Das Grundgesetz der BRD (Präsentation aus dem Unterricht)

11.1.5. Feinde der Demokratie

Feinde der Demokratie

Das Grundgesetz beinhaltet, im Gegensatz zur Weimarer Verfassung (1919-1945), die Möglichkeit für den Staat, gegen Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) aktiv vorzugehen.

Mögliche Maßnahmen gegen Feinde der Demokratie sind:

  1. Verbot von Parteien durch das Bundesverfassungsgericht
  2. Verbot von Vereinen/Vereinigungen durch die Innenminister
  3. Entzug von individuellen Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht
nähere Infos auf einem Arbeitsblatt – Wehrhafte Demokratie

Mögliche Feinde der Demokratie sind:

  1. Rechtsradikale Gruppen
    Merkmale:
    – lehnen die Demokratie ab und fordern einen „Führerstaat“, in dem nicht das Volk sondern ein autoritärer Alleinherrscher (Führer) die Macht hat.
    – verherrlichen die Zeit des Dritten Reiches (1933-45).
    – sind rassistisch und fremdenfeindlich.
    – zeigen einen sehr starken Nationalismus (=Überbewertung des eigenen Volkes/Staates)
    – betonen militärischer Werte und Leistungen
  2. Linksradikale Gruppen
    Merkmale:
    – lehnen den Kapitalismus als Wirtschafts-und Gesellschaftsform ab.
    – fordern einen Stopp der Ausbeutung der Arbeiter durch die Klasse der Unternehmer und Großgrundbesitzer.
    – fordern mehr Sozialismus und z. T. Kommunismus.
    – kämpfen gegen die Ausbeutung der Staaten der Dritten Welt durch die reichen Industrienationen.
    – sehen die Politische Klasse nicht als Vertreter des Volkes sondern als Vertreter der wirtschaftlichen Interessen der reichen Oberschicht.
  3. Religiöse Fundamentalisten
    Merkmale:
    – wollen einen „Gottesstaat“, in dem die Gläubigen nach den Regeln und Geboten Gottes leben.
    – grenzen sich von den „Ungläubigen“ ab, die nicht den „wahren Glauben“ kennen und damit im Namen Gottes bekämpft werden können.
    – lehnen die demokratische und weltliche Gesellschaft ab, da sie sich nicht nach Gottes Geboten richtet.

Fragen zum Thema:

  1. Welche Gruppen gelten in der BRD als „Feinde der Demokratie“?
  2. Begründen Sie, warum diese Gruppen als solche Feinde gelten?
  3. Was bedeutet der Begriff „Freiheitlich Demokratische Grundordnung“?
  4. Beschreiben Sie eine der Gruppen genauer. Gehen Sie auf deren Ziele ein.
  5. Was kann der Staat gegen die Feinde der Demokratie tun?
  6. Eine rechtsradikale Partei erhält bei den Bundestagswahlen über 50% der Stimmen und stellt die Bundesregierung. Als erste Maßnahme will die neue Regierung alle Ausländer ausweisen. Ist dies möglich? Begründen Sie Ihre Meinung.

Die Verfassungsorgane der BRD

Die Verfassungsorgane der BRD


1. Der Bundestag

Als einziges Verfassungsorgan des Bundes wird der Bundestag direkt vom Volk gewählt. Er ist die frei gewählte Volksvertretung der BRD und besteht aus 598 Abgeordneten.

Der Bundestag hat als Volksvertretung das klassische Recht der Gesetzgebung. Die Hauptarbeit wird dabei in den Ausschüssen geleistet, in denen die Entscheidungen vorbereitet werden. Aus der Mitte des Bundestages wird der Bundeskanzler gewählt. An der Wahl der Bundesverfassungsrichter und des Bundespräsidenten ist der Bundestag ebenfalls zur Hälfte beteiligt.

Weitere wichtige Funktionen sind die Haushaltskontrolle, die Kontrolle der Bundesregierung (Möglichkeit der Abwahl des Bundeskanzlers) und die Präsentation der Politik in der Öffentlichkeit.

2. Der Bundesrat

Der Bundesrat fungiert als Bindeglied zwischen Bund und Ländern. Durch ihn wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

Alle Bundesgesetze werden vom Bundesrat mitberaten – rund die Hälfte bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung. Dadurch hat der Bundesrat großen Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder, die in der Regel Ministerpräsidenten und Minister der Länder sind.

Die Stimmenzahl der einzelnen Länder richtet sich nach der Bevölkerungsstärke: Demnach haben Nordrhein- Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sechs Stimmen, Hessen fünf Stimmen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Schleswig-Holstein vier Stimmen. Die restlichen Länder haben drei Stimmen.

Jedes Land kann seine Stimmen im Bundesrat nur einheitlich abgeben. Die Entscheidungen werden von den Ausschüssen vorbereitet.

Der Bundesrat übernimmt als „Zweite Kammer“ mit dem Bundestag zusammen die Legislative (Gesetzgebung) in der BRD.

 3. Die Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus dem Kanzler und den Bundesministern. Sie führt die Geschäfte des Staates. Kanzler und Minister zusammen bilden das Bundeskabinett.

– Der Kanzler:

Der Bundeskanzler wird von der Mehrheit des Bundestages auf Vorschlag des Bundes-präsidenten gewählt. Der Bundeskanzler ist vom Vertrauen des Bundestages abhängig. Der Bundestag hat die Möglichkeit, den Bundeskanzler durch die Wahl eines neuen Kanzlers abzulösen (konstruktives Misstrauensvotum). Der Bundeskanzler selbst kann durch die Stellung der Vertrauensfrage überprüfen, ob ihn die Mehrheit der Abgeordneten noch unterstützt.

Im Kabinett hat der Bundeskanzler eine herausragende Stellung: Er bestimmt die Richtlinien der Politik (Kanzlerprinzip) und ist dem Bundestag gegenüber für die Regierungsarbeit verantwortlich.

– Die Bundesminister:

Die Bundesminister werden vom Bundeskanzler ernannt und entlassen. Bei der Auswahl derselben muss der Kanzler Rücksicht nehmen auf die Koalitionspartner, den Frauen-Männer-Proporz, die Religionszugehörigkeit, usw. Im Rahmen der durch den Kanzler vorgegebenen Richtlinien können die Minister ihr Ministerium selbständig führen und sind für ihr jeweiliges Ministerium auch verantwortlich (Ressortprinzip). Insgesamt sind die Minister stark von der Person des Kanzlers sowie jeweiligen Koalitionszusammensetzungen abhängig.

4. Der Bundespräsident

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und damit ranghöchster Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Er wird nicht vom Volk sondern von der Bundesversammlung gewählt. Diese tritt nur alle fünf Jahre zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen. Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestags-abgeordneten und ebenso vielen Abgesandten der Länderparlamente. Der Bundespräsident kann jeweils einmal in seinem Amt bestätigt werden, d.h. die längste mögliche Amtszeit beträgt zehn Jahre.

Seit 1949 gab es sechs verschiedene Präsidenten: Theodor Heuss, FDP, ab 1959 Heinrich Lübke, CDU, ab 1969 Gustav Heinemann, SPD, ab 1974 Walter Scheel, FDP, ab 1979 Carl Carstens, SPD, ab 1984 Richard von Weizsäcker, CDU, ab 1994 Roman Herzog, CDU, ab 1999 Johannes Rau, SPD, ab 2004 Horst Köhler, CDU, ab 2010 Christian Wulff, CDU und ab 2012 Joachim Gauck, parteilos.

Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind vor allem repräsentativer Art. Im politischen Tagesgeschäft unterzeichnet und verkündet er die Bundesgesetze. In politischen Krisensituationen besitzt er laut Grundgesetz allerdings weitreichende Befugnisse.

5. Das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht fungiert als unabhängiger und selbständiger Gerichtshof des Bundes. Als „Hüter der Verfassung“ entscheidet es über alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung des Grundgesetzes ergeben. Seine 16 Richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre.

Bei politisch umstrittenen Problemen wird das Verfassungsgericht von den Klägern, insbesondere von der jeweiligen Opposition, häufig in die Rolle des „Schiedsrichters“ gedrängt. Diese Rolle ist nicht unproblematisch, da das Gericht dadurch in Gefahr gerät, politische Entscheidungen zu treffen, anstatt diese zu kontrollieren.

Aufgaben:
1. Welche (Haupt-)Aufgaben haben die jeweiligen Verfassungsorgane?
2. Wer entscheidet über die personelle Besetzung der Organe?
3. Welches Verfassungsorgan ist wohl das mächtigste?
4. Welche wichtigen Themen werden von den einzelnen Verfassungsorganen im Moment bearbeitet? Recherchieren Sie im Internet.

Links:

Bundestag

Bundesrat

Bundesregierung

Bundesverfassungsgericht

Bundespräsident

Text als .pdf-Datei Verfassungsorgane

 

 

Gesetzgebung

Die Gesetzgebung der BRD

1. Die Gesetzesinitiative

Die Initiative zu einem Gesetz geht von einem der drei Hauptbeteiligten Verfassungsorgane, Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung aus. Dabei werden die Vorschläge des Bundesrates und der Bundesregierung jeweils ausgetauscht und dann mit Stellungnahmen versehen. Diese Vorschläge mit den Stellungnahmen werden dann dem Bundestag vorgelegt. Initiativen direkt aus dem Bundestag werden dort sofort beraten.

In der Praxis kommen die meisten Initiativen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Die Beamten, die die Geschäfte führen erkennen als erste, wo ein Handlungsbedarf besteht. Dabei haben in der Regel die betroffenen Interessengruppen, Verbände und Organisationen einen gewissen Einfluss. Dies ist schon allein aus fachlicher Sicht notwendig, da in den zuständigen Ministerien oft nicht zu allen Details entsprechende Experten sitzen.

2. Die Gesetzesvorlage im Bundestag

Die Volksvertretung, die als das „klassische“ Gesetzgebungsorgan fungiert, erhält entsprechende Vorlagen zu Gesetzen von Bundesrat, Bundesregierung oder von eigenen Abgeordneten vorgelegt. Diese Vorlagen werden dann in einer ersten Lesung den Abgeordneten vorgestellt und ausgehändigt. Im Anschluss daran werden die Vorlagen in die entsprechenden Bundestagsausschüsse, die davon betroffen sind verwiesen. Dort erarbeiten dann die Experten der jeweiligen Parteien (z.B. Finanz- oder Wirtschaftsexperten) einen fertigen Gesetzesvorschlag. Diese Ausschüsse sind in der Regel im gleichen Mehrheitsverhältnis zusammengesetzt wie der Bundestag.

Diesen Gesetzesvorschlag versehen die Ausschüsse mit einer Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben. Dann wird der Vorschlag erneut im Bundestag verlesen und zur Beratung vorgelegt (2. Lesung). Jetzt werden alle Einzelpunkte des Gesetzesvorhabens einzeln beraten und darüber abgestimmt. Wenn sich noch einige Punkte ergeben, in denen keine Einigung erfolgt, so wird der Vorschlag noch einmal an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Dort werden dann die nötigen Korrekturen vorgenommen und der Gesetzesvorschlag kann dann zur letzten und endgültigen Abstimmung (3. Lesung) dem Bundestagsplenum vorgelegt werden. Dabei werden nur noch die jeweiligen Änderungen gegenüber der 2. Lesung behandelt. Im Anschluss daran wird der Gesetzesvorschlag an den Bundesrat weitergeleitet.

3. Der Einfluss des Bundesrates

Die Einflussmöglichkeit des Bundesrates richtet sich danach, ob das betreffende Gesetz die Belange der Länder berührt (Zustimmungsgesetz) oder ob es ein einfaches Gesetz ist, das nur Bundesangelegenheiten betrifft. Inwieweit hier der Bundesrat zustimmungspflichtig ist, ist im Grundgesetz geregelt. So ist der Bundesrat z.B. in allen Belangen, die die Europäische Union betreffen generell zur Zustimmung verpflichtet, d.h. seine Zustimmung ist unbedingt nötig.

Alle Gesetzesvorschläge werden dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt. Bei einfachen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch erheben. Diesen kann der Bundestag jedoch mit einfacher Mehrheit zurückweisen. Bei Zustimmungsgesetzen hingegen kann der Einspruch des Bundesrates nicht zurückgewiesen werden. In einem solchen Fall ist das Gesetz gescheitert. Meist wird bei Streitfällen jedoch entschieden, den Gesetzesvorschlag an den Vermittlungsausschuss zu übergeben.

4. Der Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, wenn sich Bundesrat und Bundestag nicht einig sind, als eine vermittelnde Instanz aufzutreten. Dabei sind in diesem Gremium jeweils zur Hälfte Mitglieder dieser beiden Verfassungsorgane vertreten. Der Vermittlungsausschuss wird in der Regel versuchen die streitigen Punkte noch einmal zu beraten und entsprechende, für alle annehmbare Kompromisse zu finden. Wenn keine Einigung zustande kommen sollte, so werden die einfachen Gesetze an den Bundestag weitergeleitet, der den Einspruch des Bundesrates dann überstimmen kann. Zustimmungspflichtige Gesetze wären dann gescheitert. Wenn ein Änderungsvorschlag (Kompromiss) gemacht wird, so wird der Gesetzesvorschlag dann an den Bundestag weitergeleitet, der diesem noch zustimmen muss. hat der Bundestag zugestimmt, so bedarf es einer endgültigen Zustimmung des Bundesrates und das Gesetz kann zu Ausfertigung gesendet werden.

5. Das fertige Gesetz

Die endgültige Fassung des Gesetzes wird, unterschrieben von Bundeskanzler, Bundespräsident und den betroffenen Ministern, im Bundesgesetzblatt verkündet und kann 14 Tage später in Kraft treten.

Wer hat die Macht in Deutschland?

Wer hat die Macht in Deutschland?

1. Was ist Macht?

Macht bezeichnet die Fähigkeit seine eigenen Interessen, auch gegen den Willen anderer Personen, durchzusetzen.

Arbeitsblatt Wer hat die Macht? (als .pdf-Datei)

2. Wer hat Macht über uns?

  • Wo müssen wir etwas gegen unseren Willen tun? Wer zwingt uns dazu?

Beispiele für Dinge, die wir zum Teil gegen unseren Willen tun müssen: Steuern zahlen, Gebühren, Wehrdienst leisten, Straßenverkehrsordnung, Schulbildung,…

Diese Dinge werden durchgesetzt von…. Behörden, Polizei, Ämtern, Ministerien, Regierungen,…
=> diese Institutionen nennt man Staatsorgane, sie haben Macht über uns!

3. Die Verfassungsorgane

Die Ausübung der Macht ist im Grundgesetz geregelt. Nach Artikel 20 wird die Macht vom Volk auf die Verfassungsorgane übertragen:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Genauere Infos: Verfassungsorgane der BRD

„Wie viel Macht hat Angela Merkel?“
„Wie viel Macht hat ein Bundestagsabgeordneter?“

11.1.3. Verfassungsprinzipien der BRD

So ist unser Staat! – Die Verfassungsprinzipien der BRD 

Art.: 20 GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. … die Rechtssprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.

1. Demokratie = „Herrschaft des Volkes“

Das Volk bestimmt selbst auf der Grundlage der Freiheit und Gleichheit aller. Es überträgt die Staatsgewalt in freien Wahlen für eine bestimmte Zeitdauer auf die Volksvertreter (Abgeordnete). Der Wille der Mehrheit ist entscheidend.

2. Sozialstaat

Der Staat sorgt für soziale Sicherheit (= menschenwürdiges Leben für alle Bürger) und soziale Gerechtigkeit (= Ausgleich zwischen „Arm“ und „Reich“)

z.B: durch folgende Maßnahmen: Sozialhilfe, Sozialversicherungen, Steuersystem, Bafög, Kinder- und Erziehungsgeld, usw.

3. Bundesstaat

Die BRD besteht aus 16 Bundesländern, die in Teilgebieten eigene Entscheidungen treffen und selbstständig regieren können. Dennoch müssen die Länder sich grundsätzlich an die Entscheidungen des Bundes (= Gesamtstaat) halten.

 4. Rechtsstaat

Die Bürger können sich auf den Staat und seine Gesetze verlassen. Alle staatlichen Handlungen sind an Gesetz und Recht gebunden, d.h. der Bürger kann seine Rechte dem Staat gegenüber einklagen und verteidigen. Die Gerichte entscheiden unabhängig und garantieren faire Verfahren.

Aufgabe: Stellen Sie die Prinzipien anhand von praktischen Beispielen aus Ihrem täglichen Leben vor!

11.1.1. Der Staat – Notwendigkeit oder Übel?

1. Was ist ein Staat? 

Ein Staat hat folgende Merkmale:

Staatsvolk

Die Bürger des Staates

Staatsgebiet

Die Fläche des Staates

Staatsgewalt

Die Ausübung der Macht im Staat

  • Ist die BRD ein Staat?
  • Ist Bayern ein Staat?
  • Ist Europa ein Staat?

2. Welche Aufgaben hat ein Staat?

Der Staat:

  • Erstellt und pflegt die Rechtsordnung
  • sorgt für innere Sicherheit und Ordnung
  • Regelt die äußeren Angelegenheiten
  • kümmert sich um das Gemeinwohl
  • sichert die Lebensgrundlagen

Fragen zur Vertiefung:

  • Schreibt auf, inwieweit oder wo Euch die einzelnen Aufgaben berühren, belangen, ihr etwas davon habt oder auch nicht!
  • Welche Aufgaben könnte der Staat abgeben, was ist überflüssig?