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BR10 Mein Beruf – meine Praxisinstitution

1. Mein Beruf

Staatlich geprüfte Sozialbetreuer/innen und Pflegefachhelfer/innen unterstützen Kranken-, Alten, Familien- und Heilerziehungspfleger/innen in folgenden Bereichen:

Hauswirtschaftliche Versorgung

Grundpflege

Beschäftigung/
Aktivierung

Bsp: … Bsp: …. Bsp: ….

2. Meine Praktikumsinstitution

Beschreiben Sie Ihre Praktikumsinstitution anhand folgender Kriterien:

1.) Name:

2.) Größe       Mitarbeiter:                Klienten:

3.) Aufgaben/Ziele:

4.) Besonderheiten:

 

2.1. Arten von Einrichtungen

Die Einrichtungen in der Pflege und Betreuung von Menschen lassen sich in folgende Kategorien einordnen:

Stationäre

Einrichtung

Teilstationäre

Einrichtung

Ambulante

Einrichtung

Senioren Wohnheim
Pflegeheim Kurzzeitpflege
Tagesstätte/-pflege mobiler PflegedienstFußpflege
Essen auf Rädern
Kranke Krankenhaus Rehaklinik
Psychiatrische Klinik
Krankenhaus Tagesklinik mobiler Pflegedienst Notarzt Krankengymnastik
Menschen mit Behinderung Wohnheim
Betreutes Wohnen
Tagesstätte
Werkstätte
Schulen/KiGa
mobiler Pflegedienst
Fahrdienste

Stationäre Einrichtungen = Einrichtungen, in denen der Klient übernachtet und seinen Lebensmittelpunkt hat.

Teilstationäre Einrichtungen = Einrichtungen, die den Lebensmittelpunkt zum Teil oder für kurze Zeit ersetzen.

Ambulante Einrichtungen = Einrichtungen, die dem Klienten helfen, seinen Lebensmittelpunkt zuhause zu erhalten.

Meine Praktikumseinrichtung ist eine _________ Einrichtung, da…. (Begründung)

2.2. Wer ist der Chef? – Träger von Einrichtungen

Es gibt in der Pflege und Betreuung bestimmte Vereine und Organisationen, die die Trägerschaft für Einrichtungen übernehmen.

Trägerschaft = Übernahme der Kosten/Führung der Organisation

Man unterscheidet folgende Träger:

Private

Kommunale

Soziale/Kirchliche

Privatpersonen und Unternehmen Städte, Gemeinden, Landkreise Sozialverbände, Kirchen, Hilfsverbände und -organisationen
Bsp.:Curanum,
Kursana,
Pflegedienst Appel, …
Bsp.:Stadt Aschaffenburg,

Markt Hösbach, …

Bsp.:Caritas, AWO, Diakonisches Hilfswerk, Rotes Kreuz, Johanniszweigverein, …

3. Meine Rolle als Sozialbetreuer/in

Der Sozialbetreuer hat man mit verschiedenen Personengruppen zu tun und muss damit unterschiedliche Rollen erfüllen:

Der Sozialbetreuer als….

Pfleger/Betreuer

Kollege

Arbeitnehmer

soll- vertrauenswürdig sein

– einfühlsam sein

– sich Zeit nehmen

– auf Klienten eingehen

soll- fleißig sein

– selbstständig arbeiten

– Absprachen einhalten

– …

soll- schnell arbeiten

– wenig Material verbrauchen

– flexibel sein

– …

Ihr seid Klient – Kollege – Arbeitgeber/Vorgesetzter, was erwartet ihr von einem Sozialbetreuer?

Wo erwartet ihr Konflikte?
Wo kann es Probleme geben?
Welche Dinge erwarten alle gleich?
Welche Rollen habt/spielt ihr im Alltag?

 

Fragen zur Schulaufgabe:

1. Unterscheiden Sie drei Träger (unterschiedliche Arten) von Einrichtungen in der Pflege und Betreuung von Menschen an passenden Beispielen. (9 P.)
2. Geben Sie einer Freundin einen Überblick, welche Aufgaben ein Sozialbetreuer erledigen muss. (9 P.)
3. Sie arbeiten in einer Seniorentagesstätte. Der Vorgesetzte verlangt von Ihnen, dass Sie möglichst schnell arbeiten und keine Fehler machen. Aber der Klient Herr Meier ist Ihnen sehr ans Herz gewachsen und er will, dass Sie immer wieder Zeit mit ihm verbringen.
Welcher Konflikt kann durch die Erwartungen entstehen? Beschreiben Sie die Rollen, die hier bedeutsam sind. (8 P.)
4. Unterscheiden Sie an drei passenden Beispielen, welche drei Arten von Einrichtungen es in der Pflege und Betreuung von Senioren gibt?
5. Beschreiben Sie Ihre Praxiseinrichtung. Gehen Sie auf die Art, die Größe und den Träger ein! (7 P.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich habe Verantwortung!

5. Ich bin für das Wohl anderer verantwortlich? – Kann ich das leisten?

5.1. Was ist Verantwortung?

Der Begriff der Verantwortung bezeichnet die Pflichten einer handelnden Person gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe aufgrund eines berechtigten Anspruchs, der eingefordert werden kann.

Sozialbetreuer →          hat Pflicht gegenüber               → Klient
Sozialbetreuer ← kann Pflicht einfordern/einklagen ← Klient

5.2. Wer übernimmt welche Verantwortung?

Aufgrund der Organisation eines Betriebes, haben die Beteiligten bestimmte Pflichten:

Personengruppe

Pflichten

Träger/Heimbetreiber

ordnungsgemäße räumliche und technische Ausstattung

ausreichende Finanzierung

angemessene personelle Ausstattung

Pflegedienstleitung

Einteilung des Personals

Klärung der Zuteilung/Nutzung der Ressourcen

Pflegekraft

Ausführen der Anweisungen

Erfüllen der Pflichten

 5.3. Aufsichtspflicht

Aufsichtsbedürftig sind:
– minderjährige,
– geistig behinderte bzw. eingeschränkte und
– körperlich behinderte bzw. eingeschränkte Personen

 Was ist der Zweck der Aufsicht?

Zweck der Aufsicht ist es, zu verhindern, dass die zu beaufsichtigende Person
sich selbst oder
einen Dritten schädigt oder
selbst geschädigt wird!

Wie führe ich die Aufsicht richtig?

Es gilt der Grundsatz:
Die Aufsichtspflichtige muss alles tun, um die Zu-Beaufsichtigenden zu schützen, aber nicht mehr, als ihr in der konkreten Situation zugemutet werden kann!

Das bedeutet für den Aufsichtführenden:

Die ständige Anwesenheit ist nicht grundsätzlich nötig

Er muss seine Informationspflicht erfüllen (an Zu-Beaufsichtigende und beteiligte Dritte)

Er muss kontrollieren, ob seine Anweisungen eingehalten werden

Er muss bei Regelverstößen eingreifen

 

ABER:
Die Zu-Beaufsichtigenden nicht zu sehr einengen, um Eigeninitiative und Selbstständigkeit zu fördern

5.4. Sorgfaltspflichten

Fallbeispiel:
Die Sozialbetreuerin Evi arbeitet den ersten Tag in einer Sozialstation. Sie fährt zur Eingewöhnung mit einer Altenpflegerin mit, die Evis zukünftige Patienten im Moment noch zu einem Großteil betreut. Bei einer sehr alten und bettlägerigen Frau lässt die Altenpflegerin Evi kurz allein mit der Patientin.

Kurz darauf bekommt die Frau eine Art epileptischen Anfall, verkrampft sich und schnappt nach Luft. Evi ruft einen Notarzt, dazu verlässt sie das Zimmer.
Als sie zurückkommt ist die alte Frau aus dem Bett gefallen und hat sich die Hüfte gebrochen, wie sich später herausstellt.

  1. Hat Evi sich richtig verhalten?

Inhalt der Sorgfaltspflicht:
=> die Gefahren für die zu betreuende Person zu erkennen und sich darauf richtig einzustellen.

Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt:
=> Anforderungen, die bei einer objektiven Betrachtung der Gefahrenlage an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen zu stellen sind.

Aber: ein eventuelles Sonderwissen der betreuenden Person muss berücksichtigt werden.

Zwei Punkte sind von Interesse:
1. wurde die objektiv erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen?
wenn ja dann muss folgendes geprüft werden:
2. war die betreuende Person nach dem Maß ihres individuellen Könnens zur Erfüllung der objektiven Sorgfaltspflicht fähig?

Fallbeispiel (Fortführung): Als die Altenpflegerin wiederkommt, ist sie sehr ungehalten und erklärt: „Die alte Frau hat diese Anfälle andauernd, das ist doch kein Grund sie alleine zu lassen!“

  1. Wie ist das Verhalten der Altenpflegerin insgesamt zu bewerten?

 5.5. Schweigepflicht

Geltungsbereich: Die Schweigepflicht gilt für folgende Berufsgruppen: Anwälte, Polizisten, Lehrer, Erzieher, Bankangestellte, Versicherungsangestellte, Pfleger, Sozialarbeiter, …

Inhalt: Wer ein fremdes, zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Privat- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Geheimnis
= Tatsachen, von denen der Klient will, dass sie nicht „weitererzählt“ werden
= Tatsachen, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und an denen der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat

Das Offenbaren des Geheimnisses ist gerechtfertigt, wenn es um die Abwendung ernstlicher Gefahren für Leib und Leben geht!

5.6. Datenschutz

Datenschutz steht für das im Grundgesetz abgesicherte Recht, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.

Datenschutz wird verstanden als

– Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung,
– Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung,
– Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder
– Schutz der Privatsphäre

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nicht weitergegeben werden.

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, u.a.:
– Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
– Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse
– Konto-, Kreditkartennummer
– Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer
– Vorstrafen
– genetische Daten und Krankendaten
– auch Fotos, Video-, Röntgen- oder Tonbandaufnahmen

 

Arbeit im Team

4. Arbeit im Team

Wir sind ein Team – oder?

4.1. Was ist ein Team?

In der Pflege und Betreuung ist die Arbeit im Team Grundlage für eine gute Pflege:

Team = (Arbeits-)Gruppe

Ein Team zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • gemeinsame Ziele, Motive, Interessen

  • miteinander kommunizieren und interagieren

  • Wir-Bewusstsein der Mitglieder

  • gemeinsame Regeln, Normen, Werte

  • längerfristiges Zusammenwirken

Ich bin in folgenden Gruppen/Teams Mitglied:

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Mitglied in einer Gruppe sein bedeutet:

  • Regeln einhalten (z.B. regelmäßige Treffen)

  • sich in die Gruppe einbringen (mitarbeiten, von sich erzählen)

  • Unterstützung zu bekommen

  • anderen zu helfen

  • sich Zeit nehmen für die Gruppe

  • andere zu respektieren

  • soziale Kontakte zu haben

4.2. Rollenverteilung

 In jeder Gruppe/jedem Team gibt es unterschiedliche soziale Positionen (=Rollen), die von den Gruppenmitgliedern besetzt werden.

Solche Rollen sind z.B.: Anleiter/Ausbilder, Praktikant, Auszubildender, Chef, PDL, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, …

 4.3. Phasen der Teambildung

 Die Entstehung einer Gruppe verläuft in unterschiedlichen Abschnitten/Stufen. Man unterscheidet vier Phasen:

  1. Orientierungsphase (forming),

  1. Konfrontationsphase (storming),
  1. Kooperationsphase (norming),
  1. Funktionsphase (performing)