11.1.2. Das Grundgesetz

Das GG – die Verfassung unseres Staates

1. Was ist eine Verfassung?

Die Verfassung regelt die politische Grundordnung des Staates. Sie legt die Organisation und Funktionsweise der Staatsgewalt und die Rechtsstellung der Bürger fest.

2. Das Menschenbild des GG

Der Mensch im GG….

  • ist frei
  • hat eine Menschenwürde
  • ist eine freie Persönlichkeit
  • hat eine freie Meinung
  • ist gleichberechtigt mit anderen Menschen
  • hat ein Recht auf Mitbestimmung
  • hat ein Recht auf Widerstand
  • ist der Allgemeinheit verpflichtet
  • hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit

Der Mensch handelt als eigenständige, freie Persönlichkeit in den Grenzen einer gemeinschaftsbezogenen Gesellschaft.

3. Menschen- und Grundrechte

3.3. Grund- und Menschenrechte

Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch von Natur aus hat. Sie sind angeboren und unveräußerlich, d.h. sie können unter keinen Umständen abgegeben werden.
Menschenrechte stehen über den staatlichen Gesetzen. (Sie gelten für ALLE Menschen)

Menschenrechte, die in staatlichen Verfassungen festgeschrieben sind, werden zu Grundrechten –>

Grundrechte sind die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte. Sie sind Rechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat und einklagbar. (Sie gelten für die Bürger eines Staates)

man unterscheidet:

Freiheitsrechte – Sie garantieren die Freiheit des Einzelnen

Gleichheitsrechte – Sie garantieren die Gleichberechtigung

Unverletzlichkeitsrechte – Sie schützen die Bürger vor staatlichen Übergriffen

Verfahrensrechte – Sie garantieren ein faires Gerichtsverfahren

MenschenGrundrechte (Arbeitsblatt)

Das Grundgesetz der BRD (Präsentation aus dem Unterricht)

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