1.3. Der Schutz der Arbeitnehmer
Im sozialen Staat soll jeder Arbeitnehmer geschützt werden. Das Arbeitsrecht beinhaltet deshalb viele Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer wird geschützt …
Wovor | Wodurch | Wie |
vor Überlastung und Erschöpfung | Arbeitszeitgesetz | Geregelte Pausen, Ruhezeiten, Arbeitszeit |
Vor Überlastung | Bundesurlaubsgesetz | Mindestanzahl der Urlaubstage |
Vor ungerechtfertigten plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes | Kündigungsschutzgesetz | Kündigungsfristen, Mitsprache durch den Betriebsrat |
Verarmung | Entgeltfortzahlungsgesetz | Lohnfortzahlung im Krankheitsfall |
Gesundheitsschäden bei Mutter und Kind | Mutterschutzgesetz | Beschäftigungsverbot, Kündigungsverbot, Verbot schwerer Arbeit |
Gesundheitsschäden | Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen | Sicherheitsbestimmungen, Überwachung der Geräte, … |
- Mutterschutz
- Kündigungsschutz – siehe Arbeitsvertrag (Arbeitsblatt zur Kündigung mit Aufgaben)
- Arbeitszeitregelung – Arbeitszeitgesetz mit Aufgaben
Fragen:
1. Nenne und beschreibe vier unterschiedliche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer (Schutz wovor, wodurch, wie).
2. Verdeutliche an einem eigenen Beispielfall, wie ein Arbeitnehmer durch ein Gesetz geschützt wird.
3. Der Pfleger Tom arbeitet in einem Seniorenwohnheim. Er soll in dieser Woche zu seiner eigenen Frühschicht noch zusätzlich die Spätschicht eines Kollegen übernehmen. Der Chef sagt: „Das ist nur für diese Woche, das schaffst Du schon!“ Aber Tom hat Zweifel, denn er hat nur fünf Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten. Nimm Stellung zu diesem Fall.
4. Die Sozialbetreuerin Karin hat ihren Urlaub beantragt und er wurde auch genehmigt. Als eine Kollegin länger erkrankt, wird der Urlaub von Karin aber gestrichen. Karin hätte nur 10 Tage Urlaub indiesem Jahr. Ist das erlaubt? Begründen!
Antworten:
2. Verdeutliche an einem eigenen Beispielfall, wie ein Arbeitnehmer durch ein Gesetz geschützt wird.
Johanna ist schwanger. Sie ist als Sozialbetreuerin in einem Seniorenpflegeheim angestellt. Zu ihren Arbeiten gehört es auch, die Bewohner aus den Betten zu heben. Diese schweren Arbeiten würden ihre Gesundheit und die Gesundheit ihres Kindes gefährden. Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass sie solche Arbeiten als Schwangere nicht mehr ausführen muss. Der Arbeitgeber muss ihre andere, leichtere Arbeiten übertragen.
Somit wird die Gesundheit von Johanna und ihrem noch ungeborenen Kind durch das Mutterschutzgesetz geschützt.