11.1.4. Machtkontrolle durch Gewaltenteilung

Um die Macht in der Bundesrepublik Deutschland vor Missbrauch zu schützen, wurde die Macht auf drei verschiedene Machtbereiche (drei Gewalten) verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren.

Keiner der drei Machtbereiche kann die gesamte Macht auf sich vereinen und alleine Entscheidungen treffen.

Die drei Machtbereiche sind:

Legislative – Gesetzgebende Gewalt: Hier werden die Gesetze festgelegt. (Durch den Bundestag und den Bundesrat)

Exekutive – Ausführende Gewalt: Hier werden die Gesetze ausgeführt und in die Praxis umgesetzt. (Durch die Bundesregierung mit der Kanzlerin und den Ministerien sowie den untergeordneten Behörden und Ämtern)

Judikative – Rechtsprechende Gewalt: Hier werden die Gesetze überprüft, ob sie mit der Verfassung übereinstimmen und bei Streitigkeiten wird entschieden wer Recht hat. (Durch die Richter an den Gerichten)

Präsentation zur Gewaltenteilung als .pdf Datei: Gewaltenteilung

Fragen:
1. Erklären Sie an einem einfachen Beispiel aus der Politik das Prinzip der Gewaltenteilung.
2. Warum hat man die Gewaltenteilung eingeführt?

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