Der Deutsche Bundestag

Als Volksvertretung hat der Deutsche Bundestag das Recht Gesetze zu beschließen. Die gewählten Abgeordneten (Volksvertreter) beschließen auf der Grundlage unserer Verfassung, des Grundgesetzes, Gesetze für die Bundesrepublik Deutschland.

Arbeitsblatt als .pdf Datei: Der Deutsche Bundestag

 

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