1.6. Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb
Der Betriebsrat (Personalrat) wird von den AN eines Betriebes gewählt und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Betriebsleitung.
Aufgaben des Betriebsrates:
+ allgemeine Aufgaben (z.B.: Überwachung von Gesetzen, Tarifverträgen, Vorschriften)
+ Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten
+ Mitberatungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die betriebliche Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.