1.6. Mitbestimmung im Betrieb

1.6. Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb

Der Betriebsrat (Personalrat) wird von den AN eines Betriebes gewählt und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Betriebsleitung.

Aufgaben des Betriebsrates:
+ allgemeine Aufgaben (z.B.: Überwachung von Gesetzen, Tarifverträgen, Vorschriften)
+ Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten
+ Mitberatungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Die betriebliche Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

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