3.2. Der Staat als Umverteiler

3.2. Der Staat als Umverteiler

Der Staat nimmt im Sozialstaat der BRD eine ständige Umverteilung von Geldern vor:

Durch sozialpolitische Maßnahmen werden in der Regel die reicheren und wohlhabenderen Bürger stärker belastet als die ärmeren Bürger.

Zusätzlich sind viele soziale Leistungen nur für bedürftige und damit in der Regel ärmere Bürger vorgesehen.

Damit wird Geld in Form von Steuern und Abgaben den „Reichen“ durch den Staat genommen und an die Bedürftigen in Form von „sozialen Leistungen“ umverteilt!

Beispiel:

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