3.3. Die gesetzlichen Sozialversicherungen

Die gesetzliche Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Die Für- und Vorsorge durch die Sozialversicherung ist gesetzlich eng geregelt, die Organisation erfolgt durch selbstverwaltete Versicherungsträger.

Das Ziel ist es, die Arbeitnehmer und ihre Familien vor dem Risiko des Einkommensausfalls abzusichern. Das Einkommen kann z.B. wegfallen durch Krankheit, im Alter, durch Arbeitslosigkeit oder einen Unfall. Für alle diese Risiken gibt es Versicherungen.

Die Versicherungsbeiträge eines Jahres werden in der Regel direkt für Leistungen an die Versicherten verwendet. Die Leistungen werden als
+ Sachleistungen (für alle gleich = Solidaritätsprinzip) oder als
+ Geldleistungen (beitragsabhängig: zum Beispiel Renten, Krankengeld) erbracht. Als Beispiel kann die Rentenversicherung dienen, die Geldleistungen an die Rentner auszahlt.  Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Umfang der entrichteten Beiträge während des Arbeitslebens.

Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen auch die Prävention (Vorsorge) und Rehabilitation (Wiedereingliederung). So werden z.B. länger erkrankte Arbeitnehmer durch Reha-Maßnahmen und/oder Kuren in ihrer Arbeitsfähigkeit gestärkt.

Die Sozialversicherung (SV) besteht in Deutschland aus fünf Zweigen:

  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Pflegeversicherung (PV)
  • Deutsche Rentenversicherung (RV)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (UV)

Sozialversicherung-Überblick als .pdf

 

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