11.1.3. Verfassungsprinzipien der BRD

So ist unser Staat! – Die Verfassungsprinzipien der BRD 

Art.: 20 GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. … die Rechtssprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.

1. Demokratie = „Herrschaft des Volkes“

Das Volk bestimmt selbst auf der Grundlage der Freiheit und Gleichheit aller. Es überträgt die Staatsgewalt in freien Wahlen für eine bestimmte Zeitdauer auf die Volksvertreter (Abgeordnete). Der Wille der Mehrheit ist entscheidend.

2. Sozialstaat

Der Staat sorgt für soziale Sicherheit (= menschenwürdiges Leben für alle Bürger) und soziale Gerechtigkeit (= Ausgleich zwischen „Arm“ und „Reich“)

z.B: durch folgende Maßnahmen: Sozialhilfe, Sozialversicherungen, Steuersystem, Bafög, Kinder- und Erziehungsgeld, usw.

3. Bundesstaat

Die BRD besteht aus 16 Bundesländern, die in Teilgebieten eigene Entscheidungen treffen und selbstständig regieren können. Dennoch müssen die Länder sich grundsätzlich an die Entscheidungen des Bundes (= Gesamtstaat) halten.

 4. Rechtsstaat

Die Bürger können sich auf den Staat und seine Gesetze verlassen. Alle staatlichen Handlungen sind an Gesetz und Recht gebunden, d.h. der Bürger kann seine Rechte dem Staat gegenüber einklagen und verteidigen. Die Gerichte entscheiden unabhängig und garantieren faire Verfahren.

Aufgabe: Stellen Sie die Prinzipien anhand von praktischen Beispielen aus Ihrem täglichen Leben vor!

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