Kategorie-Archiv: SK 10

Sozialkunde 10. Klasse

1.3. Schutz der Arbeitnehmer

  1.3. Der Schutz der Arbeitnehmer

Im sozialen Staat soll jeder Arbeitnehmer geschützt werden. Das Arbeitsrecht beinhaltet deshalb viele Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer wird geschützt …

Wovor Wodurch Wie
vor Überlastung und Erschöpfung Arbeitszeitgesetz Geregelte Pausen, Ruhezeiten, Arbeitszeit
Vor Überlastung Bundesurlaubsgesetz Mindestanzahl der Urlaubstage
Vor ungerechtfertigten plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes Kündigungsschutzgesetz Kündigungsfristen, Mitsprache durch den Betriebsrat
Verarmung Entgeltfortzahlungsgesetz Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Gesundheitsschäden bei Mutter und Kind Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot, Kündigungsverbot, Verbot schwerer Arbeit
Gesundheitsschäden Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen Sicherheitsbestimmungen,
Überwachung der Geräte, …
  1. Mutterschutz
  2. Kündigungsschutz – siehe Arbeitsvertrag (Arbeitsblatt zur Kündigung mit Aufgaben)
  3. Arbeitszeitregelung – Arbeitszeitgesetz mit Aufgaben

Fragen:

1. Nenne und beschreibe vier unterschiedliche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer (Schutz wovor, wodurch, wie).
2. Verdeutliche an einem eigenen Beispielfall, wie ein Arbeitnehmer durch ein Gesetz geschützt wird.
3. Der Pfleger Tom arbeitet in einem Seniorenwohnheim. Er soll in dieser Woche zu seiner eigenen Frühschicht noch zusätzlich die Spätschicht eines Kollegen übernehmen. Der Chef sagt: „Das ist nur für diese Woche, das schaffst Du schon!“ Aber Tom hat Zweifel, denn er hat nur fünf Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten. Nimm Stellung zu diesem Fall.
4. Die Sozialbetreuerin Karin hat ihren Urlaub beantragt und er wurde auch genehmigt. Als eine Kollegin länger erkrankt, wird der Urlaub von Karin aber gestrichen. Karin hätte nur 10 Tage Urlaub indiesem Jahr. Ist das erlaubt? Begründen!

Antworten:

2. Verdeutliche an einem eigenen Beispielfall, wie ein Arbeitnehmer durch ein Gesetz geschützt wird.

Johanna ist schwanger. Sie ist als Sozialbetreuerin in einem Seniorenpflegeheim angestellt. Zu ihren Arbeiten gehört es auch, die Bewohner aus den Betten zu heben. Diese schweren Arbeiten würden ihre Gesundheit und die Gesundheit ihres Kindes gefährden. Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass sie solche Arbeiten als Schwangere nicht mehr ausführen muss. Der Arbeitgeber muss ihre andere, leichtere Arbeiten übertragen.

Somit wird die Gesundheit von Johanna und ihrem noch ungeborenen Kind durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

 

1.2. Der Arbeitsvertrag

1.2. Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

1.2.1. Die Form

Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

1.2.2. Rechte und Pflichten

In einem Arbeitsverhältnis haben AN und AG gegenseitige Rechte und Pflichten:

Der AN muss…
– zuverlässig seine Arbeit erledigen und sorgsam mit dem Material umgehen.
– Anweisungen des AG befolgen.
– pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.
– die Interessen des Betriebes vertreten und darf z.B. keine Betriebsgeheimnisse weitergeben.

Der AG muss….
– den vereinbarten Lohn pünktlich zahlen.
– den AN mit Arbeit beschäftigen.
– den Arbeitnehmer vor Gefahren schützen.
– Urlaub gewähren.

1.2.3. Der Inhalt

In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2. der Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3. die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
4. der Arbeitsort,
5. eine Beschreibung zu leistenden Tätigkeit,
6. die Regelung des Arbeitsentgelts,
7. die Arbeitszeit,
8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
9. die Fristen für die Kündigung,
10. ein Hinweis auf die gültigen Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Alle Vereinbarungen gelten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
(z.B. Mindesturlaub, Mindestkündigungsfristen…)

1.2.4. Kündigungsvorschriften

Arbeits- und Informationsblatt zur Kündigung eines Arbeitsvertrages.

Fragen:

1. Welche Form darf ein Arbeitsvertrag haben?
2. Der Chef von Susi sagt: „Einen schriftlichen Arbeitsvertrag brauchen wir nicht! Wir vertrauen uns!“  Nehmen Sie dazu Stellung!
3. Der Krankenpfleger Sam nimmt zwei Packungen Einweghandschuhe mit nach Hause. Sein Chef erwischt ihn auf frischer Tat und kündigt ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung. Darf er das?

1.1. Meine Berufsausbildung

1.1. Meine Berufsausbildung

An der Berufsfachschule für ________________________

erlerne ich folgenden Beruf: ________________________

 

In der BRD gibt es zwei Modelle für die Berufsausbildung:

Duale Ausbildung

Schulische Ausbildung

– zwei Lernorte: Betrieb und Berufsschule- Mitarbeit im Betrieb und Unterricht in Block- oder Teilzeitform (1-2 Tage pro Woche)- Prüfung durch die Berufsverbände (Innungen und Kammern) – Lernort: Berufsfachschule oder Berufsakademie- Unterricht in Vollzeit- oder Blockform mit beruflichen Praktika- Prüfung durch die Schule („staatlich geprüft“)
Bsp.: Koch/Köchin, Bäcker/in, Friseur/in, … Bsp.: Sozialbetreuer/in, Kinderpfleger/in, Hauswirtschafter/in, …

Artikel 12 des Grundgesetzes regelt dabei die Berufswahlfreiheit:

„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Aber: Nicht jeder kann seinen Traumberuf erlernen und ausüben!

Wir werden bei unserer Berufswahl beeinflusst durch: Freunde und Familie, Abschlüsse und Noten, Körperliche Fähigkeiten, Alter, Interessen und Neigungen, Talente, Verdienstaussichten, Entfernung des Ausbildungs-(Arbeits-)platzes, Angebot, … 

Aufgaben:
1. Harry will eine Berufsausbildung machen. Er hat gehört, dass eine schulische Ausbildung besser wäre als eine Ausbildung im Dualen System.
Hilf Harry und erkläre ihm die wichtigsten Unterschiede!

2. Sofia will Sozialbetreuerin werden. Sie informiert sich und erfährt, dass diese Ausbildung in einer schulischen Vollzeitform durchgeführt wird. Sofia erschrickt, denn sie hat Angst, dass ihre praktische Ausbildung zu kurz kommt.
Hat Sofia recht? Begründe deine Meinung.

3. Nennen Sie drei wichtige Unterschiede zwischen dem Dualen System der Berufsausbildung und der Ausbildung in schulischer Form.

4. Beschreiben Sie an einem eigenen Beispiel, welche Freiheiten die Bürger der BRD durch den Artikel 12 des Grundgesetzes erhalten.

5. Unterscheiden Sie an passenden Beispielen die Berufsausbildung im dualen System und in schulischer Form!

6. Der Hauptschüler Erwin (8. Klasse) erläutert seine beruflichen Pläne: „Ich werde Medizin studieren und werde Chirurg! Das liegt mir!“
Wie schätzen Sie Erwins Möglichkeiten ein?
Nehmen Sie Stellung zu seinen Plänen!

Mutterschutz

Mutterschutzgesetz – MuSchG

Um Arbeitnehmerinnen und ihre (un- bzw. neugeborenen) Kinder vor, während und nach der Schwangerschaft vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, wurde das Mutterschutzgesetz geschaffen.

Dieses Gesetz schützt die Arbeitnehmerin vor gesundheitlichen Schäden durch ihre Erwerbstätigkeit.

Ich habe hier zunächst eine gekürzte Fassung einiger Paragraphen und im Anschluss finden Sie mehrere Fallbeispiele, die mit Hilfe des Gesetzestextes gelöst werden können.

 

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. […]

 § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

(1) Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.

(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.

(3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.

 § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.

§ 9 Kündigungsverbot

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

§ 16 Freizeit für Untersuchungen

Der Arbeitgeber hat der Frau die Freizeit zu gewähren, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist.

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Fallbeispiele:

1. Die im zweiten Monat schwangere Krankenschwester Ellie soll einige Kisten mit Wäsche wegräumen. Ellie findet die Kisten sehr schwer und will aus Angst um ihr Kind diese Arbeit nicht durchführen.

Die Pflegedienstleitung (Frau Sommer) hält die Kisten für leicht (eine Kiste wiegt 10kg) und beschuldigt Ellie, dass die sich wohl aufgrund ihrer Schwangerschaft vor der normalen Arbeit drücken wolle.

Ellie weigert sich aber trotz der wiederholten Aufforderung durch ihre Vorgesetzte.

Die Pflegedienstleitung meldet diesen Vorfall dem Personalchef. Der Krankenhausbetreiber entlässt Ellie daraufhin wegen Arbeitsverweigerung und kündigt ihr fristlos.

1.1. Ist die Kündigung rechtswirksam?

1.2. Hätte Ellie die Kisten heben müssen?

Ellie will sich die Kündigung nicht gefallen lassen.

Sie klagt gegen den Arbeitgeber und beruft sich auf das Mutterschutzgesetz, in dem geregelt sei, „…dass man schwangeren Frauen überhaupt nie kündigen darf!“

Der Arbeitgeber gibt als Grund für sein Verhalten an, dass Ellie ihre Schwangerschaft zwar mündlich angegeben habe aber trotz mehrfacher Aufforderung bis heute noch keinen ärztlichen Nachweis für die Schwangerschaft vorgelegt hat.

1.3. Darf man schwangeren Frauen nie kündigen?

1.4. Ist die Kündigung gegen Ellie rechtswirksam, weil sie keinen Nachweis für die Schwangerschaft vorgelegt hat?

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2. Die werdende Mutter Angie arbeitet als Verkäuferin und steht sechs Wochen vor der Entbindung. Trotzdem fühlt sie sich noch „fit“ und will weiter zur Arbeit gehen. Ihr Chef hat ihr jedoch verboten zu arbeiten, ihm ist die Weiterbeschäftigung einer hochschwangeren Frau zu gefährlich. Angie sieht das Ganze sehr locker und plant schon eine Woche nach der Entbindung wieder zu arbeiten. Ihr Mann sorgt für das Kind und sie will für die Familie Geld verdienen.

2.1. Darf Angie vor der Entbindung weiterarbeiten?

2.2. Wann darf Angie nach der Entbindung wieder mit der Arbeit beginnen?

2.2. Globalisierung

2.2. Globalisierung

2.2.1. Was ist Globalisierung?

Globalisierung ist die zunehmende weltweite Verflechtung in allen Bereichen (Wirtschaft, Finanzen, Politik, Kultur, Umwelt, Kommunikation etc.).

→ Das weltweite (=globale) Zusammenwachsen der Märkte für Waren, Informationen und Geld.

Als wesentliche Ursachen der Globalisierung gelten:
– der Fortschritt in den Kommunikationstechnologien
– der Wegfall von Grenzkontrollen (freier Handel)
– verbesserte Transportmöglichkeiten
– der Wegfall der Sprachbarrieren

2.2.2. Auswirkungen der Globalisierung

Vorteile
– durch mehr Handel und eine verstärkte Arbeitsteilung kann die Armut bekämpft werden
– billigere Waren durch Importe
– Rückgang der bewaffneten Konflikte
– mehr Offenheit gegenüber fremden Kulturen

 Nachteile
– Globalisierung konzentriert sich auf Märkte und Geschäftsbeziehungen, Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, ökologische Standards oder Demokratie bleiben unberücksichtigt
– fehlende demokratische Kontrolle der globalen Entscheidungsgremien (Weltbank, WTO, IWF)
– Zunahme der weltweiten sozialen Ungleichheit zwischen „reich“ und „arm“
– sinkende Löhne und Gehälter in den Industriestaaten
– fehlende Kontrolle der weltweit operierenden Konzerne und Investoren (Unternehmen und Banken)

2.2.3. Politische Folgen der Globalisierung:

Die Globalisierung bringt die bestehenden Staaten an die Grenzen ihrer Macht. In Zukunft werden in vielen Bereichen der Politik internationale Lösungen notwendig. Staaten schließen sich deshalb zu Bündnissen und regionalen Einheiten zusammen.

Problemfeld Wirtschaft:
Durch die wachsende Weltwirtschaft geraten die Staaten verstärkt in wirtschaftliche Konkurrenz zueinander und es entsteht ein Standortwettbewerb. Diese Situation kann zu Spannungen zwischen Staaten führen.

Problemfeld Natur:
Eine Steigerung der weltweiten Produktion führt zu einer vermehrten Umweltbelastung. Ein Beispiel ist das Ozonproblem oder die Deckung des steigenden Energiebedarfs. Ein Staat kann globale Umweltprobleme nicht alleine lösen.

Globale Sicherheitspolitik:
Die globalisierte Welt bringt sicherheitspolitische Probleme mit sich, denn Verbrecher stammen meist aus verschiedenen Teilen der Welt. Ohne eine polizeiliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist es nahezu unmöglich geworden, Verbrecher effizient zu fassen und Straftaten zu verhindern.
Bsp.: Mafia, Drogenkartelle, internationaler Terrorismus

Fragen zum Thema:
– Was bedeutet Globalisierung?
– Beschreibe je drei Vor- und Nachteile der Globalisierung
– Beschreibe die Ursachen der Globalisierung
– Welche direkten Auswirkungen hat die Globalisierung für Sie und Ihr persönliches Lebensumfeld?
– Sollte man die Globalisierung bekämpfen? Nimm Stellung dazu.

1.5. Tarifpolitik

Zum Thema „Tarif“ und „Tarifpolitik“ gibt es von mir Arbeitsblätter, die selbstständig in einer „Werkstatt“ bearbeitet werden.

Die Blätter liegen als .pdf Datei vor:

Werkstatt – Tarifpolitik   tarif

Fragen zum Thema:

1. Was ist ein Tarif?
2. Was versteht man unter „Tarifautonomie“?
3. Welche Inhalte sind in einem Tarifvertrag festgelegt?
4. Welche Rolle spielen die Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen?
5. Was ist ein Warnstreik?
6. Welche Aufgabe hat ein Schlichter?
7. Erkläre an einem Beispiel, wie eine Tarifverhandlung scheitern kann.
8. Was bedeutet der Begriff „Urabstimmung“?
9. Wie endet ein Streik?
10. Was sind „Aussperrungen“?
11.  Beschreibe, wie Tarifverhandlungen in der der Regel ablaufen.
12. Die Arbeiter eines Betriebes, der im letzten Jahr 5 Millionen Euro Verlust machte, verlangen in der aktuellen Tarifverhandlung 10% mehr Lohn. Nehmen Sie Stellung zu dieser Forderung.

Erklärung der Begriffe:

– Tarifvertrag: Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, in dem die Arbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, …) für eine Gruppe von Arbeitnehmern festgelegt werden. Ein Tarifvertrag wird von den Tarifpartnern geschlossen. Die Tarifpartner sind die Gewerkschaften, die für die Arbeitnehmer verhandeln und die Arbeitgeberverbände, die für die Unternehmerseite die Verhandlungen führen.

Die Laufzeit (Gültigkeit) von Tarifverträgen ist unterschiedlich. In der Regel sind Tarifverträge 2-3 Jahre gültig.

 

 

 

 

 

2.3. Arbeitslosigkeit

2.3. Arbeitslosigkeit in Deutschland

Eines der größten Probleme der heutigen Gesellschaft ist die Massenarbeitslosigkeit.

2.3.1. Arbeitslosigkeit in Zahlen

BRD                      Bayern             Aschaffenburg
 7,4%                      4,2%                     3,1%
ca. 3 Mio.        ca. 280.000            ca. 8.000

(als Vollbeschäftigung gilt eine Arbeitslosenquote von 1-3%)

2.3.2. Ursachen

  • fehlende Qualifikationen/Abschlüsse
  • fehlende Motivation zu arbeiten
  • Wirtschaftskrisen/fehlende Aufträge
  • Abwanderung von Firmen in Billiglohnländer
  • Automatisierung: „Computer/Maschinen ersetzen Menschen“

 2.3.3. Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit

Jeder Einzelne kann etwas gegen Arbeitslosigkeit tun:

  • Bewerbungen schreiben
  • intensive Stellensuche
  • Beratung durch die Agentur für Arbeit
  • Flexibilität bei der Arbeitssuche
  • Fort- und Weiterbildung
  • möglichst hohe schulische Bildung
  • Mobilität bei der Arbeitssuche
  • .

Auch der Staat, die Betriebe und die Gesellschaft können etwas gegen Arbeitslosigkeit tun:

  • Beratung und Betreuung der Arbeitssuchenden
  • intensive Berufsberatung
  • Anreize für Unternehmen schaffen um
    1. Arbeitsplätze im Inland zu erhalten und
    2. Ausbildungsplätze anzubieten
  • Investition in Forschung und Entwicklung
  • Verbesserung der schulischen und beruflichen Bildungsangebote
Weitere Materialien: Arbeitslosigkeit – Infoblatt zum Thema

Fragen zum Thema:
1. Ist die Arbeitslosigkeit im Moment in der BRD hoch oder niedrig? Bewerten Sie die aktuellen Zahlen.
2.  Beschreiben Sie die wichtigsten Ursachen für Arbeitslosigkeit.
3. Was kann man gegen Arbeitslosigkeit tun? Beschreiben Sie drei Maßnahmen, die man als Privatperson ergreifen kann.
4. Was sollte der Staat gegen die Arbeitslosigkeit tun? Beschreiben Sie vier Maßnahmen.